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Wie nutzen Sie den Sachbezug am besten?

von | Jan 11, 2023 | Steuerfreie Sachbezüge

Durch gesetzliche Regelungen erfuhren die Sachbezüge Änderungen ab 2022. Zudem wurde der Verpflegungszuschuss erhöht. Alle Änderungen am Sachbezug sowie zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für Sachbezugskarten und den Essenszuschuss erfahren Sie in diesem Beitrag. 

In Kürze zusammengefasst besagt das neue Sachbezug 50 Euro Gesetz des Bundesministeriums für Finanzen (BMF):

  1. Die Sachbezugskarte ermöglicht ausschließlich den Bezug von Waren und Dienstleistungen.
  2. Die Sachbezugskarte im Rahmen der 50 Euro-Freigrenze muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Ein Verzicht auf Bruttolohn oder eine bereits schriftlich vereinbarte Bruttolohnerhöhung zugunsten einer Sachbezugskarte ist nicht gestattet.
  3. Die Sachbezugskarte muss einer der drei ZAG-Kategorien „begrenztes Netzwerk“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG), „begrenzte Produktpalette“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG) oder „Instrument für steuerliche und soziale Zwecke“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 10c ZAG) angehören.

Wir haben die wichtigsten Änderungen am 50 Euro Sachbezug Gesetz in einem kostenlosen Whitepaper zusammengefasst:

    Fakten zum Sachbezug Gesetz

    Sachbezüge dürfen jedem Ihrer Mitarbeiter, egal ob Voll- oder Teilzeitvertrag, Minijobbern (520 Euro-Kräfte) und Praktikanten gewährt werden.

    Sachbezüge dürfen nicht in bar ausgezahlt werden.

    Nachträgliche Kostenerstattungen können nicht steuerfrei über den Sachbezug gewährt werden.

    Was fällt unter 50 Euro Sachbezug?

    Durch die vielen Änderungen am Steuerrecht rund um den Sachbezug fragen sich viele Unternehmen: Wie hoch ist der Sachbezugswert 2024? Wie wirkt sich die neue Regelung für Sachzuwendungen auf die Lohnabrechnung aus? Die Antwort finden Sie hier: Für den Sachbezug gelten seit 2022 50 Euro als Höchstgrenze. Doch die neue Freigrenze ist nur ein Aspekt, der in Betrieben beachtet werden muss.

    Im Zuge der Gesetzesänderung muss der Sachbezug 2024 durch bestimmte Kategorien eingeschränkt werden. Eine Kategorie gruppiert dabei ein Waren- und Dienstleistungssortiment.

    Beispielsweise bietet die SpenditCard verschiedene flexible Einsatzmöglichkeiten. Bei der Einsatzmöglichkeit „Wunschregion“ wählen Arbeitgeber und -nehmende aus über 60 verschiedenen Regionen in Deutschland die passende. Der Einkauf ist in der Region bei allen Akzeptanzpartnern im stationären Handel möglich.

    Einen Überblick über die Wunschregionen sowie alle Spendit-Akzeptanzstellen haben wir hier zusammengestellt:

    Die Einsatzmöglichkeiten der SpenditCard

    Eine Kategorie gruppiert ein Waren- und Dienstleistungssortiment. Die SpenditCard bietet verschiedene flexible Einsatzmöglichkeiten.
    Bei der Einsatzmöglichkeit „Wunschregion“ wählen Arbeitgeber und -nehmer aus über 60 verschiedenen Regionen in Deutschland die passende. Der Einkauf ist in der Region bei allen Akzeptanzpartnern im stationären Handel möglich.

    Die Möglichkeit „Lieblingshändler“ erlaubt den Einkauf bei einem einzelnen Händler oder Dienstleister aus dem Spendit-Partnernetzwerk. Nutzer können diesen Anbietern deutschlandweit in allen Filialen einkaufen. Sowohl online als auch im stationären Handel.

     Einen Überblick über die Wunschregionen sowie alle Spendit-Akzeptanzstellen haben wir hier zusammengestellt.  

    Welche Lieblingshändler werden 2024 zur Verfügung stehen?

    Aktuell führen wir mit vielen verschiedenen Anbietern intensive Verhandlungen, unter anderem aus den Bereichen Mobilität, Lebensmittelhandel, Drogerien und Baumärkten. Wir sind zuversichtlich, im Laufe des Jahres 2024 weitere starke Partner als Akzeptanzstellen der SpenditCard vorstellen zu können.

    Zu den ersten Akzeptanzpartnern zählen unter vielen anderen Ryd, Bauhaus, Rossmann, Hugendubel, Vinzenzmurr, knuspr, DM und Roller.

    Sie möchten kostenfrei Akzeptanzpartner werden oder Akzeptanzpartner vorschlagen?

    Wenn Sie selbst von den Vorteilen als Akzeptanzpartner profitieren möchten, melden Sie sich bitte über unsere „Partner werden“ Seite. Ihre Wunsch-Akzeptanzpartner, z.B. in Ihrer Region, können Sie uns ebenfalls gerne vorschlagen. Wir werden Ihre Anfrage umgehend prüfen und uns in Kürze bei Ihnen melden.

    Was ist der Unterschied zwischen einer Freigrenze und einem Freibetrag?

    Beim 50 Euro-Sachbezug handelt es sich um eine Freigrenze. Wird diese überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig. Bei einem Freibetrag hingegen ist die Summe bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich begünstigt, für jeden Cent über dem Freibetrag greift die Abgabenpflicht.

    Neue Regelung für die SpenditCard seit 01.01.2022

    Neben der Erhöhung der monatlichen Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro auf 50 Euro gelten folgende wichtigen Änderungen:

    • Die SpenditCard darf nach § 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG nur in einer Kategorie verwendet werden. Die für die Mitarbeiter zur Verfügung stehenden Kategorien können vom Arbeitgeber vorselektiert und freigeschaltet werden.
    • Mit der SpenditCard kann deutschlandweit innerhalb der ausgewählten Kategorie bezahlen
    • Wenn das Guthaben unter einem Euro liegt, kann die Postleitzahlregion in der spendit | myBenefits App oder im Web Login gewechselt werden.

    Die SpenditCard – der sicherste Weg zum Sachbezug

    Wir bieten mit der SpenditCard weiterhin die sicherste und individuellste Lösung zur Gewährung von Sachbezügen. Kleine Aufmerksamkeiten erzeugen große Wirkung bei der Mitarbeiterbindung. Weitere Details sowie eine Checkliste zur Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben bietet unser kostenloses Whitepaper.

    Digitaler Essenszuschuss oder Sachbezüge 2024?

    Haben Sie eine Kantine im Unternehmen oder gehen Ihre Mitarbeiter außer Haus essen? Dann sparen Sie gemeinsam Steuern und bezuschussen Sie die Mahlzeiten Ihrer Arbeitnehmer.

    Zusätzlich zum übrigen Lohn und Gehalt steigern Essensgutscheine die Motivation der Mitarbeiter und mit[ haben Sie gleich weitere Vorteile. Sie steigern Ihr Arbeitgeber-Branding, haben täglichen, positiven Kontakt zu Ihren Arbeitnehmern über die App und bleiben laufend in positiver Erinnerung. So binden Sie Ihre Mitarbeiter als wertvollste Ressource stärker an Ihr Unternehmen und sparen gegenüber einer normalen Lohnerhöhung noch deutlich bei den Lohnnebenkosten. Das Beste daran: Auch im Jahr 2024 sind die Beträge wieder angestiegen.

    Amtliche Sachbezugswerte 2024: So entstehen die neuen Grenzen

    Die Anpassung der Sachbezugswerte erfolgt anhand der Verbraucherpreise. Jährlich überprüft das Statistische Bundesamt die Teuerungsrate für den Bereich der Verpflegung des vergangenen Jahres. Das geschieht in Kantinen, Restaurants und Imbissen ebenso wie in Cafés – also überall dort, wo Ihre Mitarbeiter ihre Mahlzeiten fern von zu Hause einnehmen. Im Jahr 2024 können Sie Ihre Arbeitnehmer mit bis zu 7,23 Euro täglich für das Mitarbeiter Essen unterstützen. Mit Lunchit wickeln Sie die Essensgutscheine steuerfrei, rechtlich transparent und zugleich ganz einfach digital ab. Egal, ob Sie 15 oder 5.000 Mitarbeiter haben, die Lunchit-App erledigt alles für Sie. Dabei müssen Sie keine Kantine betreiben, sondern Ihre Arbeitnehmer essen dort, wo sie wollen. Ob Restaurant oder Supermarkt bleibt jedem einzelnen Mitarbeiter überlassen.

    Verpflegungszuschüsse und ihre steuerrechtliche Aufteilung

    Der geldwerte Vorteil in Form von Sachbezügen zur Verpflegung setzt sich auch 2024 aus zwei Teilbeträgen zusammen. Sie addieren sich zu einem Sachbezug, verhalten sich aber steuerrechtlich unterschiedlich. Zum einen haben wir den Sockelbetrag oder Pflichtbetrag, also den amtlichen Sachbezugswert. Dieser ist es, den das Statistische Bundesamt jährlich ermittelt. Für 2024 stieg er auf folgende Beträge pro Arbeitstag:

    • Frühstück – 2,17 Euro
    • Mittagessen –4,13 Euro
    • Abendessen –4,13 Euro

    Beim amtlichen Sachbezugswert haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder ziehen Sie den Betrag vom Nettolohn Ihres Mitarbeiters ab, oder Sie übernehmen als Unternehmen übernehmen die Pauschalversteuerung in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Geben Sie in der eigenen Kantine Essen unentgeltlich aus, sind diese Sachbezugswerte trotzdem als geldwerter Vorteil anzusetzen.

    Der freiwillige Arbeitgeberzuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei

    Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit einen Arbeitgeberzuschuss zu den Verpflegungskosten zu gewähren. Dieser beträgt immer 3,10 Euro und bleibt auch 2024 unverändert. Der Vorteil ist, dass weder Sie noch Ihr Arbeitnehmer auf den Arbeitgeberzuschuss Steuern oder Sozialversicherungen zahlen. Die Voraussetzungen sind, dass Sie den amtlichen Sachbezug zuerst anrechnen und Ihr Mitarbeiter auch die komplette Summe täglich ausgibt. Ansonsten verringert sich der Arbeitgeberzuschuss auf die Differenz zwischen dem amtlichen Sachbezugswert und der Höchstgrenze. So sehen dann voraussichtlich die Gesamtzuschüsse zur Verpflegung aus:

    Mitarbeiterverpflegung als kostensenkende Gehaltserhöhung

    Für die meisten Unternehmen kommt nur das Mittagessen in Betracht. Hier haben Sie dann voraussichtlich bis zu 7,23 Euro pro Tag, die Sie Ihrem Mitarbeiter teils pauschalversteuert, teils steuerfrei erstatten dürfen. Das erhöht das Einkommen Ihres Mitarbeiters deutlich, denn er muss seine Verpflegung nicht mehr von seinem Nettolohn bezahlen. Ihr Unternehmen spart ebenfalls, denn für das Mehr im Geldbeutel Ihres Arbeitnehmers zahlen auch Sie keinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Dabei zahlen Sie die Sachbezüge mit Lunchit nur dann in voller Höhe, wenn Ihre Arbeitnehmer sie auch tatsächlich nutzen. Zugleich fördern Sie die Gesundheit Ihrer Belegschaft durch gesunde Mahlzeiten. So freuen sich mit den neuen Werten der Sachbezüge 2024 alle Parteien noch etwas mehr über ein kleines Plus in der Kasse und ein Minus bei den Abgaben.

    Carolin Will

    Carolin Will

    Autorin

    Carolin war bei der SPENDIT AG für die Bereiche Content und Social Media zuständig. Während ihres Germanistikstudiums an der Ludwig-Maximilians-Universität in München hat sie in verschiedenen Unternehmen getextet. Daher weiß sie: Gerade junge Talente legen bei der Wahl eines Arbeitgebers Wert auf Mitarbeiter-Benefits.

    Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die aus steuer- und rechtlicher Sicht auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen über Themen treffen, die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergeben. Es kann keine Haftung übernommen werden. 

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