Home » Lücke schließen mit Sachbezug 50

KURZARBEIT IN DER CORONA-KRISE?

Schließen Sie die Entgeltlücke mit Netto-Zusatzleistungen.

Steuerfreie Zusatzleistungen wie der Sachbezug 50 oder ein digitaler Essenszuschuss können zusätzlich zum Kurzarbeitergeld gewährt werden.

Wie können Arbeitgeber das Netto und die Stimmung der Mitarbeiter jetzt steigern?

Arbeitnehmer haben durch die Kurzarbeit bis zu 40 Prozent weniger Netto. Das gekürzte Einkommen zusammen mit der allgemeinen Lage wirken sich auf die Stimmung, Motivation und den Zusammenhalt in Teams aus.

    Netto-Zusatzleistungen nutzen, um die Entgeltlücke zu schließen & zu motivieren.

    Im § 106 Abs. 2 S. 2 SGB III iVm mit § 1 Abs. 1 Nr. 8 SvEV regelt der Gesetzgeber, dass die Arbeitgeber freiwillig das Kurzarbeitergeld aufstocken können. In der aktuellen Krise soll die Aufstockungsmöglichkeit noch ausgebaut werden, z.B. ist eine Aufstockung auf 100 Prozent des Gehalts vorgesehen.

    Arbeitgeber, die zusätzliche steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen, wie Essenszuschuss mit Lunchit oder Sachbezug mit der SpenditCard, anbieten, haben damit die sinnvollen Netto-Ausgleichstools.

      Warum Lunchit in der Kurzarbeit anbieten?

      • #lückeschließen – füllen Sie mit steuerfreiem Mittagessen die Entgeltlücke bei Kurzarbeit auf
        Der steuerfreie Essenszuschuss ist als freiwillige Arbeitgeberleistung zusätzlich zum Kurzarbeitergeld zulässig und eignet sich ideal, um die Nettoentgeltdifferenz und die Team-Stimmung positiv „aufzufüllen“. Wichtige Info: Sollte der Arbeitsausfall in Ihrem Team bei „Kurzarbeit Null“ auf 100% gehen, so entfällt die Möglichkeit des steuerfreien Essenszuschusses.
      • Lassen Sie uns gemeinsam die lokale Gastronomie stärken!
        Viele Gastro-Betriebe bieten in dieser Zeit „Essen zum kontaktlosen Abholen“ an. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter, Lunchit auch im Homeoffice zu nutzen und sich regelmäßig und gesund zu ernähren. Mit der Lunchit App können auch Online-Belege von Lieferdiensten, Supermärkten und Restaurants problemlos zur Erstattung digital eingereicht werden.
      • Mit Lunchit flexibel bleiben – Erstattungsbeiträge pausieren und anpassen
        Maximal können Sie in Deutschland 6,57 Euro pro Arbeitstag steuerfrei erstatten. Sie können die Erstattungshäufigkeit und -höhe jedoch im SPENDIT Arbeitgeberportal jederzeit individuell ändern oder die Erstattung zeitweise pausieren.

        Warum jetzt nicht mit der SpenditCard sparen?

        • #lückeschließen – füllen Sie mit steuerfreien Sachbezügen die Entgeltlücke bei Kurzarbeit auf
          Die steuerfreien Sachbezüge, wie z.B. Sachbezug 44, sind als freiwillige Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum Kurzarbeitergeld zulässig und eignen sich ideal, um die Nettoentgeltdifferenz und die Team-Stimmung positiv „aufzufüllen“. Wichtige Info: Auch bei „Kurzarbeit Null“, also bei 100% Arbeitsausfall, können steuerfreie Sachbezüge weiterhin gewährt werden.
        • Honorieren Sie Ihre #coronahelden steuerfrei mit einer Prämie für einen Extra-Einsatz
          In der Krisenzeit zeigen Ihre Mitarbeiter für das Unternehmen und für die Gesellschaft einen außergewöhnlichen Einsatz? Zeigen Sie Ihre Wertschätzung und belohnen Sie sie mit einer steuerfreien Corona-Prämie auf die SpenditCard. Damit jeder Euro ankommt.
        • Kompensieren Sie Homeoffice-Nebenkosten & bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Team
          Durch die Arbeit von Zuhause aus entstehen Ihren Mitarbeitern zusätzliche Kosten für die Internetnutzung, Bürobedarf oder auch Lebensmittel und Getränke. Mit dem Sachbezug 44 beteiligen Sie sich als Arbeitgeber solidarisch und smart an diesen Aufwendungen und lassen Ihr Team in dieser Situation nicht allein.
        • #flattenthecurve mit kontaktlosem Bezahlen
          Apotheker, Kassierer, Ärzte oder Gastronomen arbeiten gerade in einem Ausnahme-Modus. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter, die Kontaktlos-Bezahlen Funktion ihrer SpenditCard zu nutzen, um die Ausbreitung des Virus zu minimieren.
        • Mit der SpenditCard flexibel bleiben – Beladungen pausieren
          Sie können die Beladungs-Beträge im SPENDIT Arbeitgeberportal jederzeit individuell ändern oder die Beladung zeitweise pausieren.
          My SpenditCard App und SpenditCard

          Wollen Sie mit Netto-Zusatzleistungen
          die Entgeltlücke Ihrer Mitarbeiter auffüllen?

          Wir beraten Sie gerne!

          Über 5.500 zufriedene Firmenkunden nutzen die SpenditCard und die Mitarbeiter-Benefits der SPENDIT AG

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