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Mitarbeitergeschenk zu Weihnachten – Mitarbeiter beschenken und Lohnnebenkosten sparen

von | Okt 13, 2017 | Mitarbeitermotivation

Ihre motivierten und guten Mitarbeiter wollen Sie als Unternehmer natürlich langfristig an sich binden. Jeder weiß dabei, dass Geld nicht alles ist, aber natürlich ist der Lohn neben einem guten Betriebsklima und einer herausfordernden Aufgabe ein wichtiger Faktor für die Mitarbeiter. Ob Sie nun selbst aktiv auf die Mitarbeiter zugehen, wenn diese Topleistungen zeigen, oder die Mitarbeiter zu Ihnen kommen, um eine Gehaltserhöhung zu erwirken: Die klassische Gehaltserhöhung hat ein paar Haken. Der Mitarbeiter gerät dabei oft in den Sog der kalten Progression. Von einem kräftigen Gehaltsplus kommt auf seinem Konto nur noch ein wenig kräftiges Plus an, da er mehr Steuern und Abgaben zahlt. Aber auch auf der Unternehmerseite werden für jeden Euro zusätzliches Gehalt auch mehr Lohnnebenkosten durch die Arbeitgeberanteile fällig.

Seien Sie also gut vorbereitet und bieten Sie Ihren Arbeitnehmern unterschiedliche Vorteile in Form von Mitarbeitergeschenken an. Monatlich können Sie Sachleistungen gewähren, die für Sie und Ihre Mitarbeiter keinen zusätzlichen Aufwand in Form von Steuern oder Lohnnebenkosten verursachen. Das sind immerhin 600 Euro im Jahr. Zusätzlich können Sie zu besonderen, mitarbeiterbezogenen Anlässen, bspw. zum Geburtstag oder zu Hochzeiten, Geschenke in Höhe von 60 Euro machen. Auch bei der Kinderbetreuung und Gesundheitsvorsorge Ihrer Mitarbeiter können Sie punkten. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten es gibt, auf was Sie dabei achten sollten und wie Sie die SPENDIT AG dabei unterstützt.

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Glücklichere Mitarbeiter dank der SpenditCard

Sie wollen Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben, mit einem Gehaltsextra selbst zu entscheiden, wie sie sich im Home Office belohnen können? Dann nutzen Sie den 50 Euro Sachbezug – mit der SpenditCard! 

50 EuroWelche rechtlichen Grundlagen gilt es bei Mitarbeitergeschenken zu beachten?

Laut Einkommenssteuergesetzt muss es sich bei Sachbezügen für Mitarbeiter um Zuwendungen handeln, die nicht bar ausgezahlt werden. Grundsätzlich ist diese Zuwendung steuerpflichtig, es gibt jedoch eine Freigrenze in Höhe von 50 Euro, die nicht versteuert werden muss. Eine einfache Möglichkeit seinen Mitarbeitern diese Zuwendung zu gewähren, sind Gutscheine. Denn Gutscheine sind an eine Sachleistung gebunden und demnach nicht bares Geld.

Präsente für mitarbeiterbezogene Anlässe werden in den Lohnsteuerrichtlinien geregelt. Zuwendungen im Wert von bis zu 60 Euro für den Mitarbeiter oder seine Angehörigen sind steuerfrei zulässig. Feiertage wie Weihnachten und Ostern sind jedoch keine mitarbeiterbezogenen Anlässe.

Veranstalten Sie allerdings eine Betriebsfeier und stellen Getränke und Genussmittel zur Verfügung, zählen diese nicht zum Arbeitslohn und sind demnach steuerfrei. Dasselbe gilt bei Speisen für Veranstaltungen außerhalb des Betriebs, wie beispielsweise Personalversammlungen. Der Wert der Speisen muss jedoch unter 60 Euro liegen, damit sie steuerfrei bleiben.

Welche Mitarbeitergeschenke kommen für Weihnachten in Frage?

Nicht jeder Mitarbeiter mag Blumen, bei anderen wiederum ist Wein unangebracht und beim Geschenkkorb mit Lebensmitteln kann man durchaus in diverse Fettnäpfe treten. Achten Sie also darauf, dass Sie die Leistungen individuell auf die Mitarbeiter abstimmen. Natürlich gibt es Leistungen, die für ein breites Publikum interessant sind: Einkaufsgutscheine bei großen Online-Händlern werden beinah von jedem gern genutzt. Je origineller und individueller Ihre Geschenke jedoch sind, desto mehr werden sie den Mitarbeiter überraschen und ihn davon überzeugen, dass er Ihnen wichtig ist.

Es gibt inzwischen zahlreiche Anbieter im Internet, die sich darauf spezialisiert haben, passgenaue Mitarbeitergeschenke anzubieten. Hier können Sie sich durch eine einfache Recherche bei der Suchmaschine Ihrer Wahl zahlreiche Anregungen holen. Wie immer sollten Sie dabei darauf achten, dass die günstigsten Angebote nicht immer in den obersten Suchergebnissen zu finden sind.

Egal, wo und wie Sie nach Geschenken suchen: Das wichtigste dabei ist, Ihre Mitarbeiter gut zu kennen. Ansonsten kann das gut gemeinte Geschenk schnell nach hinten losgehen. Der Mitarbeiter bekommt das Gefühl, dass er Ihnen nicht wichtig ist und Sie ihn daher einfach nicht gut kennen.

Drehen Sie den Spieß doch einfach um. Wie wäre es, wenn Ihr Mitarbeiter am Ende selbst entscheiden kann, was er als Präsent erhält? Die Produkte der SPENDIT AG machen das möglich. Mit der SpenditCard hat Ihr Mitarbeiter die Möglichkeit, frei zu wählen, wie er das geschenkte Guthaben einsetzen will.  Mit dem Modul Sachbezug 50 können Sie Ihrem Mitarbeiter die Vorteile des monatlich steuerfreien Sachbezuges bieten, das Modul Celebrate erlaubt die Nutzung der steuerfreien Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen.* In Summe bekommt Ihr Mitarbeiter damit einen deutschlandweit einsetzbaren Universalgutschein an die Hand.

Essen muss jeder – aber wo?

Eine ganz alltägliche Fragestellung, vor allem für Mitarbeiter in Unternehmen ohne Kantine ist die, nach dem Mittagessen. In den Steuerrichtlinien sind hierzu einige Regelungen zu finden, die Ihnen die Möglichkeit geben, Ihren Mitarbeitern auch dabei steuerfreie Geschenke zu machen. Besonders interessant in diesem Zusammenhang: Die Ausgabe von Essensmarken. Diese sind bis zu einem Wert von 7,23 Euro steuerfrei gestellt. Am einfachsten nutzen Sie diesen Vorteil mit der Lunchit App von der SPENDIT AG. Die App bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern viele Vorteile:

  • Der Mitarbeiter ist komplett unabhängig vom Essensanbieter, ganz egal, ob Restaurant oder Supermarkt
  • Die Handhabung ist sehr einfach: Beleg mit der App fotografieren und abschicken
  • Die Verarbeitung findet 100 % digital und ohne Papierkram statt
  • Volle Transparenz für den Arbeitgeber durch monatliche Auswertungen zu den Abrechnungen

Die Lunchit App löst also eine der wohl wichtigsten Fragestellungen eines jeden Mitarbeiters ganz einfach.

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Gesundes Mittagessen vom Chef

Rausgehen, den Kopf frei kriegen und etwas Gesundes essen: Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter mit einer digitalen Essensmarke bei der entspannten Mittagspause unterstützen. Das arbeitgeberfinanzierte Mittagessen von 7,23 Euro pro Tag lässt sich ganz einfach per App übers Handy abwickeln – mit Lunchit.

Fazit

Vor allem zur Weihnachtszeit wird das Thema Geschenke immer wieder aktuell – auch für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter belohnen möchten. Möglichkeiten, steuerfreie Mitarbeitergeschenke zu machen gibt es viele. Es ist nicht immer leicht, sich durch den Steuerdschungel zu kämpfen, dennoch haben Sie mit den in diesem Artikel genannten Vorschlägen sicher viele neue Optionen erhalten. Vor allem die Nutzung der einfachen und praktikablen Lösungen der SPENDIT AG bietet sowohl für Ihre Mitarbeiter als auch für Sie viele Vorteile. Damit kann die nächste Gehaltsverhandlung kommen. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter wissen, dass Sie Ihnen etwas wert sind! 

Spendit Benefit Experten

Spendit Benefit Experten

Die SPENDIT Benefit Experten revolutionieren die Welt der Mitarbeiter-Benefits seit 2014. Die Mission: Unternehmens dabei unterstützen, ihren Mitarbeiter:innen Wertschätzung zu zeigen und Sie glücklich zu machen.

*Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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