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Die Aktivrente verständlich erklärt

von | Feb. 17, 2026 | Mitarbeitermotivation

Mit der Aktivrente ab 2026 können Unternehmen erfahrene Mitarbeitende über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigen. Wertvolles Know-how bleibt so im Unternehmen erhalten. Gleichzeitig profitieren Mitarbeitende von einem steuerfreien Hinzuverdienst. Wir klären die wichtigsten Details.

Key Facts zur Aktivrente

  • Zielgruppe: Bezieher:innen einer gesetzlichen Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze 
  • Freibetrag für Rentner: bis zu 2.000 Euro monatlich (Hinzuverdienstgrenze Rente) 
  • Lohnsteuer: fällt erst oberhalb des Freibetrags an 
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: bleiben bestehen

Was ist die Aktivrente ab 2026?

Die Aktivrente ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten. Sie ist keine Rentenart, sondern ein Steuerbonus bzw. ein monatlicher Steuerfreibetrag von 2.000 Euro. Dieser Bonus kommt Arbeitnehmenden zugute, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, jedoch weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Job tätig sind.

Was ist die Regelaltersgrenze?

Die Regelaltersgrenze ist das Alter für die gesetzliche Rente ohne Abschläge. Sie liegt je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Der Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung informiert online.

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Ziele der Aktivrente

Die Aktivrente soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken, indem erfahrene Mitarbeitende länger im Erwerbsleben bleiben. Ihre Leistung im Alter soll besser honoriert und ihre finanzielle Sicherheit gestärkt werden. Der Hinzuverdienst für Rentner:innen ist steuerfrei bis zur Freigrenze von 2.000 Euro.

Wer kann die Aktivrente in Anspruch nehmen?

Die Aktivrente ab 2026 in Form der Steuerbefreiung steht allen Arbeitnehmenden offen, die die Regelaltersgrenze bzw. das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Wer eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen bezieht – wie die „Rente mit 63“ –, kann die Aktivrente erst mit Beginn des regulären Renteneintrittsalters in Anspruch nehmen.  

 

Wichtig: Die Aktivrente gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und nicht für Selbstständige, Freiberufler:innen, Beamt:innen, Minijobber:innen sowie Land- und Forstwirt:innen.

Vor- und Nachteile der Aktivrente

Chancen
Herausforderungen
Steuerfreier Hinzuverdienst zur Rente bis zur Freigrenze von 2.000 Euro verbessert das Nettoeinkommen
Lohnsteuer fällt oberhalb des Freibetrags von 2.000 Euro weiterhin an
Altersrente wird trotz Weiterarbeit nicht gekürzt
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen gezahlt werden
Beschäftigte bleiben mit ihrem Wissen im Unternehmen und wirken Fachkräftemangel entgegen
Arbeitsrechtliche und organisatorische Anpassungen im Unternehmen sind erforderlich
Flexible Weiterarbeit stärkt individuelle Lebensplanung
Senior:innen, die wg. Krankheit, Pflegepflicht oder körperlich schwerer Arbeit vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, profitieren nicht, ebenso wie Selbständige
Die zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stärken die Finanzierung der Sozialsysteme
Fehlende Steuereinnahmen von rund 770 Millionen Euro jährlich

Ist die Aktivrente steuerfrei bzw. sozialversicherungspflichtig?

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze Rente bezieht und weiterhin Vollzeit arbeitet, muss auf Einkommen oberhalb der Freibeträge Steuern zahlen und Sozialabgaben leisten. 

 

Bei der Aktivrente ist ein Zuverdienst zur Rente von bis zu 2.000 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro im Jahr steuerfrei. Wird der Betrag überschritten, muss der darüberliegende Teil versteuert werden. Sozialabgaben, zum Beispiel Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, fallen weiterhin an.

Welche Abzüge gibt es bei der Aktivrente?

Die Einkünfte aus der Aktivrente sind steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt bei Rente. Sie bleiben jedoch sozialversicherungspflichtig: Arbeitnehmende zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitgeber zusätzlich zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.  

 

Beispiel: Bei einem Verdienst von 2.000 Euro können sich dadurch rund 200 Euro Sozialabgaben für die Arbeitnehmerseite und rund 400 Euro Abgaben für die Arbeitgeberseite ergeben.

Was versteht man unter Progressionsvorbehalt?

Einige steuerfreie Einkünfte, wie Arbeitslosen- oder Elterngeld, werden zwar nicht selbst besteuert, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Die Einkünfte aus der Aktivrente unterliegen jedoch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Wie wirkt sich die Aktivrente auf die normale Rente aus?

Die Aktivrente wird zusätzlich zur regulären Altersrente gezahlt. Die laufende Rentenzahlung wird durch eine Weiterbeschäftigung nicht gekürzt.

Aktivrente Deutschland: Die wichtigsten Punkte für Arbeitgeber

Arbeitsverträge und Altersgrenze

Arbeitsverhältnisse enden automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze, wenn eine Altersgrenzenklausel im Vertrag vereinbart ist. Soll die Beschäftigung fortgesetzt werden, ist eine vertragliche Verlängerung oder ein neuer Arbeitsvertrag erforderlich. Sinnvoll wäre, standardisierte Vertragsmodelle für die Weiterbeschäftigung zu entwickeln. 

Sozialversicherung und Steuer

Die Einnahmen aus der Aktivrente sind steuerfrei, unterliegen jedoch der SozialversicherungBeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen weiterhin gezahlt werden.  

 

Die steuerfreien Einkünfte aus der Aktivrente müssen in der Lohnabrechnung und der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen werden. Ein Lohnsteuer-Jahresausgleich ist für diese Einnahmen nicht möglich. Möchte der Arbeitnehmende den Freibetrag in Steuerklasse VI nutzen, muss er schriftlich bestätigen, dass dieser nicht anderswo in Anspruch genommen wird. Der Arbeitgeber legt diese Erklärung im Lohnkonto ab.

 

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung kann helfen, Risiken zu vermeiden.

Personalplanung und interne Prozesse

Arbeitgeber sollten prüfen, wie eine Weiterbeschäftigung die internen Prozesse, Vergütungsmodelle und die Personalplanung beeinflusst. Eine frühzeitige Kommunikation mit den betroffenen Mitarbeitenden ist wichtig. Angebote wie flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle oder Homeoffice können die Attraktivität einer Weiterbeschäftigung erhöhen.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

  • Arbeitsverträge auf Altersgrenzen prüfen und bei Bedarf anpassen
  • HR- und Payroll-Prozesse sowie Lohnabrechnungssysteme aktualisieren
  • Dokumentation und Informationsprozesse für Mitarbeitende vorbereiten
  • Mitarbeitende rechtzeitig über Weiterbeschäftigung und Aktivrente informieren
  • Bei Unklarheiten Informationen einholen

Fragen zur Aktivrente?

Auskünfte zur Aktivrente erteilen die Finanzbehörden, Steuerberater:innen und die Lohnsteuerhilfevereine.

Wie wird die Aktivrente beantragt?

Die Aktivrente muss nicht gesondert als eigene Rentenart beantragt werden. Der Freibetrag wird bei der Berechnung der Lohnsteuer automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt.

Nach der Rente weiterarbeiten: Alternativen zur Aktivrente

Auch ohne Aktivrente bestehen in Deutschland mehrere gesetzliche Möglichkeiten, im Alter als Rentner:in weiterzuarbeiten.

Renteneintritt verschieben

Wer seinen Rentenbeginn nach Erreichen der Regelaltersgrenze verschiebt, erhält für jeden Monat versicherungspflichtiger Weiterbeschäftigung einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die Rente. Innerhalb eines Jahres steigt die Rente dadurch um 6 Prozent.

 

 

Minijobs

Minijobs sind eine beliebte, flexible Form der Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt und eignen sich besonders für geringfügige, weniger belastende Tätigkeiten.

 

 

Flexirente

Die Flexirente ermöglicht seit 2017 einen flexiblen Übergang in den Ruhestand, etwa durch Teilrente in Kombination mit Teilzeitarbeit, Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus und zusätzliche Rentenpunkte durch freiwillige Beiträge.

 

 

Rentenaufschubprämie

Geplant ab 2028 für einen freiwilligen Rentenaufschub, soll die Maßnahme ältere Beschäftigte länger im Erwerbsleben halten. Sie steigert das Einkommen und motiviert dazu, auch nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterzuarbeiten.

Mehr dazu erfahren Sie unter „Das bedeutet die Rentenaufschubprämie für Ihr Unternehmen“. 

 

Flexible Arbeitsmodelle

Teilzeit, projektbezogene Tätigkeiten oder befristete Einsätze bieten älteren Beschäftigten mehr Flexibilität und eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Gesundheit – die ideale Lösung, um beim Arbeiten als Rentner:in die Abzüge minimal zu halten.  

 

Selbstständigkeit und Ehrenamt

Selbstständige und Freiberufler:innen können auch im Alter unabhängig weiterarbeiten. Wer nicht aus finanziellen Gründen aktiv sein möchte, findet im Ehrenamt eine sinnstiftende Alternative zur Erwerbsarbeit.

Zusatzleistungen vom Arbeitgeber

Ergänzend zu staatlichen Maßnahmen setzen viele Arbeitgeber auf freiwillige Zusatzleistungen, um Arbeit auch im höheren Alter attraktiv zu gestalten. Dazu gehören unter anderem betriebliche Altersvorsorge, Zuschüsse zur Krankenversicherung, flexible Arbeitszeitmodelle wie Teilzeit oder die 4-Tage-Woche sowie gezielte Weiterbildungsangebote für Best Agers. 

 

Auch gesundheitsfördernde Maßnahmen gewinnen an Bedeutung – etwa ergonomische Maßnahmen, betriebliches Gesundheitsmanagement sowie Angebote zur körperlichen und seelischen Gesundheit. spendit | Wellbeing bündelt hierfür Workouts, Online-Kurse, Entspannung und Ernährungstipps in einer App.

Ergänzend unterstützen Arbeitgeber eine gesunde Ernährung, zum Beispiel über steuerfreie Essenszuschüsse wie Lunchit, die bequem per Smartphone genutzt werden können.

Fazit

Die Aktivrente erleichtert und fördert Arbeiten im Rentenalter, indem sie Altersrente und zusätzliches Arbeitseinkommen kombiniert. Unternehmen können so erfahrene Mitarbeitende länger binden, während Beschäftigte finanziell profitieren und aktiv bleiben.  

 

Ergänzend dazu bieten Mitarbeiter-Benefits eine attraktive Möglichkeit, Fachkräfte nachhaltig ans Unternehmen zu binden und die Wirkung der Aktivrente zu verstärken. Wir beraten Sie gerne im Detail, welche Zusatzleistungen zu Ihrem Unternehmen passen.

FAQ: Aktivrente

 

Ab wann können Mitarbeitende weiterarbeiten und die Aktivrente nutzen?

Sobald sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine gesetzliche Altersrente beziehen.  

 

Muss der bestehende Arbeitsvertrag angepasst werden?

Ja. Viele Arbeitsverträge enden automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Eine Verlängerung oder ein neuer Vertrag ist nötig, um die Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. 

 

Welche Vorteile hat die Aktivrente für Unternehmen?

Erfahrene Fachkräfte können länger gehalten werden, die Personalplanung wird flexibler, und Wissenstransfer wird gesichert. Außerdem steigt die Mitarbeitermotivation durch den Zusatzverdienst zur Rente. 

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Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Freiberufliche Texterin

Ruth erstellt seit fünf Jahren Blogbeiträge für das Spendit Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Empathie, Neugier und Lust auf Abwechslung. 

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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