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Tantieme: Was dahintersteckt, wie sie berechnet wird und was steuerlich gilt

von | Okt. 15, 2026 | Mitarbeitermotivation

Mit einer Tantieme können Unternehmen ihre Vergütung an den Geschäftserfolg knüpfen und Mitarbeitende oder Führungskräfte am Ergebnis beteiligen.

Denn läuft das Geschäft gut, soll auch die Vergütung mitwachsen. Doch was ist eigentlich die Bemessungsgrundlage einer Tantieme? Wann wird gezahlt? Und wie wird sie versteuert?

Key Facts zu Tantiemen

  • Tantiemen sind erfolgsabhängige Vergütungen zusätzlich zum Gehalt.
  • Höhe und Berechnung werden vertraglich festgelegt, der Gesetzgeber schreibt hier nichts vor.
  • Tantiemen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Was ist eine Tantieme? Definition

Der Begriff stammt vom französischen „tantième“, das einen festgelegten Anteil oder Prozentsatz bezeichnet. Gemeint ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die zusätzlich zum festen Gehalt gezahlt wird und sich meist am Unternehmensgewinn orientiert. Wie genau die Tantieme-Berechnung für Mitarbeitende aussieht, ist allerdings nicht einheitlich geregelt:

 

  • Gewinntantieme: Prozentsatz vom erzielten Jahresgewinn; die mit Abstand häufigste Variante.
  • Umsatztantieme: Bemessung am Umsatz statt am Gewinn; steuerlich heikler, weil ein hoher Umsatz nicht zwingend mit tatsächlichem Gewinn einhergeht.
  • Garantierte Tantieme: Ein Mindestbetrag unabhängig vom Geschäftsergebnis.
  • Ermessenstantieme: Der Arbeitgeber entscheidet nach billigem Ermessen; es muss aber nachvollziehbar begründbar bleiben, sonst droht der Vorwurf der Willkür.

Was ist der Unterschied zwischen Erfolgsbeteiligung, Gratifikation, Bonus, Prämie und Tantieme?

Variable Vergütung umfasst zusätzliche Vergütungsbestandteile, die von bestimmten Bedingungen abhängen. Darunter können fallen:

 

Variable Vergütung: Wer bekommt wie viel on top?

Im Schnitt erhalten Beschäftigte ohne Führungsverantwortung in Deutschland eine variable Vergütung von rund 7 Prozent ihres Grundgehalts. Bei 50.000 Euro jährlich sind das etwa 3.500 Euro. Bei Führungskräften liegt der Anteil bei rund 10 Prozent, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 2025.

Lohnt sich eine Tantieme aus Arbeitgebersicht?

Aus Unternehmenssicht steckt hinter der Tantieme für Mitarbeitende vor allem eine Wette: Mehr Erfolgsbeteiligung soll zu mehr unternehmerischem Denken führen, und weil die Tantiemenzahlung den Gewinn mindert, kann sie auch die darauf entfallende Körperschaft- und Gewerbesteuer mindern.

 

Bei Manager:innen und leitenden Angestellten mit echtem Einfluss auf das Ergebnis funktioniert der Anreiz besser als bei Positionen, die den Unternehmensgewinn kaum beeinflussen können. Für Beschäftigte bedeutet die Erfolgsabhängigkeit nämlich auch weniger Planungssicherheit: Ein schwaches Geschäftsjahr kann die Höhe der Tantieme schrumpfen lassen, selbst wenn die persönliche Leistung stimmte.

Wer hat Anspruch auf eine Tantieme?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Tantieme gibt es nicht. Sie muss vereinbart werden, etwa im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Tantieme-Vereinbarung für Geschäftsführer:innen.

 

Es gibt allerdings einen Sonderfall: Zahlt ein Arbeitgeber über Jahre hinweg eine bestimmte variable Vergütung, ohne sich die Freiwilligkeit vorzubehalten, kann daraus eine betriebliche Übung entstehen – und damit doch ein Anspruch.

 

Ein pauschaler Freiwilligkeitsvorbehalt hilft dann oft wenig: Er ist rechtlich nicht selten unwirksam, wenn er im Widerspruch zu einer gleichzeitig zugesagten Teilnahme am Tantiemensystem steht. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz kann greifen, etwa wenn vergleichbare Führungskräfte nach denselben Regeln variable Gehaltsbestandteile bekommen und einzelne ohne sachlichen Grund ausgeschlossen werden.

 

Halten Sie daher vertraglich fest, was als Gewinn gilt und wann die Tantieme ausgezahlt wird.

Was sollte eine Tantiemevereinbarung enthalten?

Ein guter Vertrag muss nicht jede Eventualität über mehrere Seiten durchdeklinieren. Diese Punkte gehören aber hinein:

 

  • die Bemessungsgrundlage
  • der Prozentsatz oder ein fester Betrag
  • der Berechnungszeitraum
  • der Auszahlungstermin
  • Regelungen bei Ein- und Austritt
  • der Umgang mit Verlusten und späteren Korrekturen

 

Spendit Praxistipp für Arbeitgeber: Schreiben Sie vor allem bei Geschäftsführer:innen die Vereinbarung vor Beginn der Periode fest. Nachträgliche Änderungen können steuerlich problematisch werden, wenn der Eindruck entsteht, die Vergütung werde an das bekannte Ergebnis angepasst.

Wie wird die Tantieme berechnet?

Entscheidend für die Berechnung ist die vertraglich vereinbarte Bemessungsgrundlage der Tantieme. Sie kann sich beispielsweise am Jahresüberschuss, Gewinn, Umsatz oder an bestimmten Unternehmenszielen orientieren.

 

Die Grundformel zur Tantieme-Berechnung ist simpel:

 

Bemessungsgrundlage × Prozentsatz = Tantieme

 

Berechnung Tantieme: Beispiel

 

Vereinbart wurde eine Tantieme in Höhe von 7,5 Prozent des maßgeblichen Jahresgewinns von 240.000 Euro:

 

240.000 Euro × 7,5 % = 18.000 Euro Tantieme

 

18.000 Euro brutto sind aber nicht automatisch 18.000 Euro Auszahlung. Die Nettohöhe hängt von der Steuerklasse, weiteren Einkünften und dem Sozialversicherungsstatus ab.

 

Die Bemessungsgrundlage steckt außerdem oft voller Details: Verlustvorträge aus Vorjahren, die zunächst abgezogen werden. Aufwendungen, die gar nicht erst mitzählen. Oder eine bestimmte Position im Jahresabschluss, etwa der Jahresüberschuss vor Steuern und vor Abzug der Tantieme selbst.

 

Ist der Geschäftsführer für einen früheren Jahresverlust verantwortlich, kann es erforderlich sein, diesen Verlust bei der Berechnung einer späteren Gewinntantieme zu berücksichtigen. Wenn zwei Unternehmen jeweils „10 Prozent vom Gewinn“ als Tantieme vereinbaren, können beide Geschäftsführer:innen also durchaus unterschiedlich hohe Beträge erhalten.

 

Spendit Praxistipp für Arbeitgeber: Bei einer Tantiemeregelung reicht der Prozentsatz allein nicht aus. Halten Sie fest, welcher Gewinn beziehungsweise welche Kennzahl für die Berechnung herangezogen wird. Nutzen Sie ein Rechenbeispiel im Vertrag, damit später niemand über die Auslegung streitet.

Wie hoch darf eine Tantieme maximal sein?

Eine feste gesetzliche Obergrenze gibt es nicht, die Höhe wird vertraglich vereinbart. Bei Gesellschafter-Geschäftsführer:innen schaut das Finanzamt genauer hin, weil hier die Gesamtvergütung angemessen bleiben muss. Zwei steuerliche Orientierungswerte haben sich in der Praxis etabliert – die konkrete Beurteilung hängt aber vom Einzelfall ab:

 

  • Die 50-%-Grenze: Bei Gesellschafter-Geschäftsführer:innen gilt eine Gewinntantieme von mehr als 50 Prozent des Jahresüberschusses als steuerlich problematisch und kann auf eine verdeckte Gewinnausschüttung hindeuten. Wird das überschritten, drohen Rückfragen.
  • Die 75/25-Regel: Rund 75 Prozent der Gesamtvergütung sollten aus einem festen Gehalt und höchstens 25 Prozent aus variablen Bestandteilen bestehen. Ein Beispiel zur 75/25-Regel: Bei einer Gesamtvergütung von 200.000 Euro wären rund 150.000 Euro fest und 50.000 Euro erfolgsabhängig.

 

Da beides keine festen Höchstgrenzen sind, müssen Sie nicht automatisch mit einer Ablehnung rechnen, wenn Sie mehr ausschütten. Bei Gesellschafter-Geschäftsführer:innen wird dann eher die gesamte Vergütungsvereinbarung noch einmal geprüft.

Wann wird die Tantieme ausgezahlt?

Bei einer Gewinntantieme steht der Betrag meist erst fest, wenn der Jahresabschluss vorliegt. Bei Gesellschafter-Geschäftsführer:innen ist die Feststellung des Jahresabschlusses maßgeblich. Die Auszahlung folgt üblicherweise kurz danach. Das ist auch aus Unternehmenssicht sinnvoll, damit die vereinbarte Tantiemeregelung steuerlich nicht infrage gestellt wird.

Tantieme oder Gewinnausschüttung: Was ist besser?

Die Tantieme vergütet Arbeit. Die Gewinnausschüttung honoriert dagegen die Beteiligung am Unternehmen selbst. Ein Gesellschafter bekommt seine Ausschüttung, weil ihm Anteile gehören, als Geschäftsführer bekommt er die Tantieme für seine Tätigkeit.

 

Steuerlich macht das einen Unterschied: Die Tantieme zählt als Betriebsausgabe und mindert den Gewinn der Gesellschaft, die Gewinnausschüttung dagegen fließt erst, nachdem der Gewinn bereits versteuert wurde. Für Gesellschafter-Geschäftsführer:innen ist die Frage deshalb keine Geschmacksfrage – die Gestaltung sollte zur Gesellschaft und zur eigenen steuerlichen Situation passen.

Wie wird eine Tantieme versteuert?

Eine Tantieme gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

 

Neben der Lohnsteuer können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer anfallen, bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmenden kommen meist Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung hinzu.

 

Bei Geschäftsführer:innen kommt es auf deren Stellung an: Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer gilt häufig nicht als abhängig beschäftigt, ein Fremdgeschäftsführer dagegen meist schon. Das hat Einfluss auf die Besteuerung.

 

Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die begünstigende Fünftelregelung zudem nicht mehr direkt beim Lohnsteuerabzug an. Berechtigte müssen sie über die eigene Einkommensteuererklärung nachträglich beantragen.

 

Weitere Infos unter „Bonuszahlung versteuern: Das müssen Sie zur Steuerlast wissen“.

Steuerfreie und steuerbegünstigte Alternativen zu Tantiemen

Die Frage „Wie kann ich die Tantieme steuerfrei auszahlen?“ führt in die falsche Richtung, denn normale Tantieme werden nicht plötzlich steuerfrei.

 

Wenn Sie Lohnnebenkosten sparen möchten, können Sie alternativ steuerbefreite oder steueroptimierte Zusatzleistungen einsetzen: Mit der SpenditCard erhalten Mitarbeitende ein steuer- und sozialversicherungsfreies Gehaltsextra, Lunchit ermöglicht einen steuerfreien Essenszuschuss per App. Ergänzend bietet Spendit Hardware Leasing für Geräte wie Laptops oder Smartphones. So können Unternehmen zusätzliche Leistungen flexibel und steuerlich attraktiv gestalten.

Fazit: Sind Tantieme eine gute Idee für Arbeitgeber?

Da eine Tantieme vom Unternehmenserfolg abhängt, kann sie in guten Jahren zu Motivation und Bindung der Angestellten beitragen, in schlechten Geschäftsjahren aber auch zu Frust und Enttäuschung.

 

Wer Mitarbeitende durchgängig und planbar unterstützen und nebenbei Lohnnebenkosten sparen möchte, ist mit steuerfreien Mitarbeiter-Benefits auf der sicheren Seite. Wir beraten Sie gerne im Detail, was zu Ihrem Unternehmen passt.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Tantiemen

Was ist eine Tantieme einfach erklärt?

Eine zusätzliche, erfolgsabhängige Vergütung neben dem festen Gehalt. Ihre Höhe richtet sich meist nach dem Gewinn oder einer anderen vorher vereinbarten Erfolgsgröße.

 

Wie wird die Tantieme berechnet?

Grundformel: Bemessungsgrundlage × vereinbarter Prozentsatz = Tantieme. Entscheidend ist, welche Bemessungsgrundlage vereinbart wurde.

 

Was ist bei der Versteuerung einer Tantieme zu beachten bzw. ist eine Tantieme steuerfrei?

Sie gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und wird über die Lohnabrechnung berücksichtigt.

 

Welche Abzüge gibt es bei Tantieme?

Je nach Steuer- und Versicherungsstatus: Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

 

Wie hoch darf die Tantieme eines Geschäftsführers sein?

Eine feste gesetzliche Maximalhöhe gibt es nicht. Bei Gesellschafter-Geschäftsführer:innen zählen vor allem die Angemessenheit der Gesamtvergütung und der Fremdvergleich.

 

Was passiert mit der Tantieme bei einer Kündigung?

Das hängt von der Tantieme-Vereinbarung ab. Ist sie als Vergütung für geleistete Arbeit im Geschäftsjahr ausgestaltet, kann bei einem unterjährigen Ausscheiden eine zeitanteilige Auszahlung greifen. Eine Stichtagsklausel knüpft die Zahlung meist an das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zu einem Stichtag.

Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Freiberufliche Texterin

Ruth ist Expertin für Mitarbeitermotivation, Employee Benefits – insbesondere steuerfreie Sachbezüge – und New Work. Als freie Fachautorin schreibt sie regelmäßig für das Spendit-Magazin
und richtet sich mit ihren Beiträgen an HR-Verantwortliche und Entscheider:innen. Ihr Fokus liegt auf verständlichen, praxisnahen Inhalten.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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