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Wie Sie den Sachbezug 2025 am besten nutzen

Checkliste / Whitepaper

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Dieses Whitepaper ist relevant für Sie:

  • als Arbeitgeber / HR Abteilungen
  • Interesse am Sachbezug und allen gesetzlichen Änderungen
  • Sachbezugskarte SpenditCard

Checkliste: Wie Sie den Sachbezug 2025 am besten nutzen

Als Unternehmen können Sie Ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei Sachbezüge mithilfe von Prepaid Sachbezugskarten gewähren. Der Sachbezug muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen (§ 8 Abs. 1 EStG).

Aktuelle gesetzliche Vorgaben für Sachbezugskarten:

  1. Die Sachbezugskarte ermöglicht ausschließlich den Bezug von Waren und Dienstleistungen.
  2. Die Sachbezugskarte im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Ein Verzicht auf Bruttolohn oder eine bereits schriftlich vereinbarte Bruttolohnerhöhung zugunsten einer Sachbezugskarte ist nicht gestattet.
  3. Die Sachbezugskarte muss einer der drei ZAG-Kategorien „begrenztes Netzwerk“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG), „begrenzte Produktpalette“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG) oder „Instrument für steuerliche und soziale Zwecke“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 10c ZAG) angehören

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Wie Sie den Sachbezug 2025 am besten nutzen

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