Flexible Benefits mit der SpenditCard
Eine Kreditkarte für Ihre Mitarbeitenden = Fünf Benefits
* Das Angebot ist gültig bis 31.01.2025 und nur bei Neuabschluss. Bei dem Angebot gelten unsere regulären AGBs
Vorteile einer Sachbezugskarte für Unternehmen
Mehr Netto
vom Brutto
Jährliches steuerfreies Gehaltsextra pro Mitarbeiter:in von bis zu 780 Euro netto
Geringer Verwaltungsaufwand
Bequeme Verwaltung in unserem spendit | Portal. Einfacher Transfer in Ihr Lohnbuchhaltungssystem
Steuerrechtskonform & sicher
Steuerliche Sicherheit in Übereinstimmung mit den Kriterien des BMF & DSGVO
Modernes Employer Branding
Effektives Arbeitgebermarketing durch individuelles Branding der Karten im Corporate Design
SpenditCard: So geht Wertschätzung
SpenditCard bietet Ihnen ein einfaches und flexibles Instrument als attraktives Gehaltsextra, Incentivierungsinstrument oder Motivationsbooster. Über 7.000 Unternehmen profitieren bereits heute davon.
„Für FortSchritt Bayern ist die SpenditCard der beste Benefit, den wir hätten einführen können. So können wir Mitarbeitenden einen echten Mehrwert bieten und gleichzeitig von den Steuervorteilen profitieren.“
Lisa Kometer
Controlling
„Wir suchten einen individuellen Benefit, den wir schnell implementieren konnten. Die SpenditCard war dafür ideal.“
Sven Borst
Vice President Production & Engineering
„Die SpenditCard kann überall und immer eingesetzt werden – das bedeutet für uns und unsere Mitarbeiter maximale Flexibilität.“
Franziska Prochonow
Assistenz der Geschäftsleitung
Sie haben noch Fragen zur SpenditCard?
Ist der Sachbezug attraktiv und steuerkonform?
Ja. Steuerrechtlich ist der Sachbezug seitens des Bundesministeriums der Finanzen endlich auf langfristige und sichere Beine gestellt. Durch die Einteilung in Kategorien kann der Sachbezug viel zielgerichteter eingesetzt werden z. B. in Ihrer Region. Darüber hinaus sind Mitarbeiter-Benefits ein immer wichtigerer Baustein bei der Mitarbeitergewinnung und der Mitarbeiterzufriedenheit.
Die aktuellsten Informationen finden Sie hier.
Wie ist der 50 Euro-Sachbezug gesetzlich geregelt?
Der steuerfreie 50 Euro Sachbezug basiert auf § 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz („EStG“). Demnach können steuerfreie Sachbezüge gewährt werden. Aufgrund der Anpassungen der SpenditCard an die gesetzlichen Rahmenbedingungen ab 2022, kann die SpenditCard innerhalb einer festgelegten Wunschregion bei allen Akzeptanzstellen genutzt werden.
Wo kann man mit der SpenditCard einkaufen?
Die SpenditCard kann innerhalb der gewählten Wunschregion lokal im stationären Handel bei allen Akzeptanzpartnern genutzt werden. Mit über 40.000 Akzeptanzstellen bieten wir das größte Netz in Deutschland an – ohne einschränkende Vertragspartnernetzwerke. Die SpenditCard können Sie in allen Geschäften nutzen die eine Zahlung mit Visa anbieten. Mehr Infos zu unseren Nutzungsmöglichkeiten finden Sie hier
Wie hoch ist der Aufwand für die Einführung dieser Sachbezugskarte?
Der Aufwand für die Einführung der SpenditCard ist sehr überschaubar: Nach der Registrierung in unserem Spendit Arbeitgeberportal lösen Sie die Kartenbestellung aus. Anschließend werden die Karten mit Infomaterial zur einfachen Einführung der SpenditCard in Ihrem Unternehmen versendet. Im Spendit Arbeitgeberportal können Sie Ihre Mitarbeitenden ganz unkompliziert verwalten, die Kategorien für die Mitarbeitenden vorselektieren, die Höhe der Kartenaufladungen bestimmen und neue Mitarbeitende anlegen bzw. ausscheidende Mitarbeitende deaktivieren.
Kann ich das Produkt ab einem/einer Mitarbeiter:in nutzen?
Ja, wir nehmen Bestellungen ab einer SpenditCard an.
Muss ich die SpenditCard für alle Mitarbeitenden gleichzeitig einführen?
Nein, Sie können die SpenditCard auch nur für ausgewählte Mitarbeitende einführen.
Über 7.000 zufriedene Firmenkunden nutzen unsere smarten Mitarbeiter-Benefits
Ausgezeichnete Mitarbeiter-Benefits für Ihre Mitarbeitenden und Sie
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Alle Bankdienstleistungen werden von der Solaris angeboten.