Sachbezug 2022
Die SpenditCard – der sicherste Weg zum Sachbezug 2022
Vielen Dank für Ihre Teilnahme an unserem Webinar „Sachbezug 2022: SpenditCard – der sicherste Weg zum Sachbezug“. Hier finden Sie die Aufnahmen der Webinare, Präsentationen als Download und Antworten auf die meistgestellten Fragen.

Sachbezug 2022 – einfach sicher mit der SpenditCard
Webinar #2 15.12.2021: Sachbezug 2022 – der sicherste Weg zum Sachbezug mit SpenditCard und Lunchit
Das 2. Webinar in unserer Reihe zu den Änderungen des Sachbezugs 2022: Die SPENDIT AG im Gespräch mit Steuerberater & Wirtschaftsprüfer Benjamin Schimmel.Sachbezug 2022 – das ändert sich beim Sachbezug

Mehr Netto vom Brutto: Erhöhung auf 50 Euro
Ab 01.01.2022 wird der steuerfreie Sachbezug von 44 Euro auf 50 Euro monatlich erhöht. So können Sie Ihren Mitarbeitern nun statt netto 708 Euro sogar bis zu 780 Euro als steuerfreien Sachbezug in 2022 zukommen lassen. Starten Sie jetzt schon in die Sachbezugswelt von morgen und fragen Sie ein unverbindliches Angebot an.

Auswahl von Sachbezug-Kategorien
Die SpenditCard kann ab Januar 2022 von den Finanzämtern freigegebenen Kategorien zugeordnet werden. Mitarbeiter bestimmen dann selbst, welche Kategorie (z.B. Mobilität oder Fitness, ein Lieblingshändler oder eine Wunschregion) sie für ihre persönliche SpenditCard bevorzugen. Optional können Arbeitgeber eine Vorselektion treffen.

Online und offline nutzbar
Die SpenditCard kann sowohl im stationären Handel als auch online als Zahlungsmittel genutzt werden. Ihre Mitarbeiter genießen die volle Freiheit bei geldwerten Vorteilen in 2022. Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn positionieren Sie sich als Arbeitgeber mit flexiblen Gutscheinen und Geldkarten positivSPENDITCARD – EINSATZMÖGLICHKEITEN

Wunschregion
Sie und Ihre Mitarbeiter können aus über 60 verschiedenen Regionen in Deutschland die passende Region auswählen. Der Einkauf ist in der Region bei allen Akzeptanzpartnern im stationären Handel möglich.- Einkaufen in Ihrer Wunschregion
- Im stationären Handel bei allen Akzeptanzpartner

Lieblingshändler
Wählen Sie einen einzelnen Händler oder Dienstleistern aus unserem Partner-Netzwerk so können Sie bei diesen deutschlandweit in allen Filialen einkaufen. Sowohl online als auch im stationären Handel
- Deutschlandweit bei Ihrem gewählten Lieblingshändler einkaufen
- Online und im stationären Handel

Händlerkategorien
Sie können aus unseren derzeit 9 Händlerkategorien die für Sie und Ihre Angestellte passenden Kategorien auswählen. In der gewählten Kategorie können Sie dann bei allen unterstützten Händlern einkaufen.- Deutschlandweit bei allen Händlern in der jeweiligen Händlerkategorie einkaufen
- Online und im stationären Handel

Sie sind noch kein Kunde und haben noch Fragen zur SpenditCard ?
Gerne berät Sie unsere Inside Sales Managerin Vanesa Salkic in einem persönlichen Gespräch!

Sie sind bereits Kunde und haben noch Fragen zur SpenditCard ?
Gerne berät Sie unser Customer Relations Team um Michael Kallenbach in einem persönlichen Gespräch!

Sie haben Fragen zur steuerrechtlichen Betrachtung des Sachbezugs?
Gerne berät Sie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Benjamin Schimmel in einem persönlichen Gespräch!
Webinar #1 2.11.2021:
Sachbezug 2022 – der sicherste Weg zum Sachbezug mit SpenditCard und Lunchit
Mit der Neuregelung des Sachbezugs ab 2022 kommen Neuerungen auf uns zu. In unserem kostenlosen Webinar erläutern wir mit Experten, was Sie erwartet und beantworten Ihre Fragen.
SIE haben noch Fragen zur SpenditCard?
Ist der Sachbezug auch in 2022 noch attraktiv?
Ja. Steuerrechtlich ist der Sachbezug seitens des Bundesministeriums der Finanzen endlich auf langfristige und sichere Beine gestellt. Durch die Einteilung in Kategorien kann der Sachbezug viel zielgerichteter eingesetzt werden z.B. ÖPNV /Jobticket. Darüber hinaus sind Mitarbeiter-Benefits ein immer wichtigerer Baustein bei der Mitarbeitergewinnung und der Mitarbeiter Zufriedenheit.
Was muss ich als Unternehmen jetzt machen?
Als SpenditCard Kunde erstmal die guten Nachrichten – die bestehenden Karten müssen nicht getauscht werden. Sie müssen sich nur entscheiden ob Sie die Erhöhung des Sachbezugs 44 auf € 50 anbieten möchten. Sie können auch eine Vorauswahl der Kategorien die Ihre Mitarbeiter nutzen können vornehmen. Die Kommunikation an Ihre Mitarbeiter ist aus unserer Sicht ebenfalls entscheidend – die entsprechenden Unterlagen finden Sie im SPENDIT Arbeitgeberportal unter „Musterdokumente“. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen auch die steuerrechtliche Abklärung mittels einer Anrufungsauskunft oder im Gespräch mit Ihrem Steuerberater.
Muss ich mein Guthaben von 2021 aufbrauchen?
Welche Einsatzmöglichkeiten und Kategorien stehen aktuell zur Verfügung?
Wie funktioniert die Einrichtung der Kategorien für den Arbeitgeber?
Als Arbeitgeber können Sie aus den zur Verfügung stehenden Kategorien auswählen. Dabei ist es Ihnen möglich Ihren Mitarbeitern alle zur Verfügung stehenden in unserem Portal freizuschalten. In diesem Fall können Ihre Mitarbeiter eine Kategorie aus den zur Verfügung stehenden auswählen.
Die Mitarbeiter können Ihre persönliche Wahl sowohl über die MySpenditCard App als auch über den Web-Login durchführen.
Sie können Ihren Mitarbeitern allerdings auch nur eine Auswahl aus den zur Verfügung stehenden Kategorien anbieten.
Wie kann man Kategorien wechseln und wie häufig kann man das machen?
Der Mitarbeiter kann immer die Warenkategorie wechseln sobald sein Rest-Guthaben unterhalb von € 1 ist. Dies kann auch mehrfach pro Monat geschehen.
Werden Sie Infomaterial für Mitarbeiter zur Verfügung stellen?
Im SPENDIT Arbeitgeberportal finden Sie unter „Musterdokumente“ Unterlagen, die Sie zur Information Ihrer Mitarbeiter einsetzen können.
Ich nutze nur das Modul More – muss ich auch Kategorien auswählen?
Ja, das Modul More ist auch ein Sachbezug. Hierfür gelten die Regeln des Sachbezuges im Allgemeinen. Eine Kategorieauswahl ist daher ebenfalls notwendig.
Ich habe bisher nur Modul More und/oder Celebrate gebucht. Muss ich trotzdem eine Kategorie auswählen?
Ja. Die erwähnten Module fallen, ebenfalls wie das Modul 44 (bzw. Sachbezug 50 ab 2022), in den Bereich des Sachbezugs. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass alle Sachbezüge (bzw. Karten mit Sachbezügen) nach Kategorien eingeschränkt werden müssen.
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