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Whitepaper Steuerberater:
Dienstfahrrad, Essenszuschuss, Tankgutschein & Co.

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Dieses Whitepaper ist relevant für Sie:

  • als Steuerberater
  • bei Interesse am Sachbezug
  • Sachbezugkarte SpenditCard
  • Digitaler Essenszuschuss Lunchit

Whitepaper für Steuerberater: Dienstfahrrad, Essenszuschuss, Tankgutschein & Co.

Das deutsche Steuerrecht bietet Arbeitgebern zahlreiche Möglichkeiten, um die Steuerbelastung zu reduzieren. Steuerberater, die die Facts und Vorteile dieser Paragrafen kennen, können Mandanten gezielt und proaktiv beraten, um ihnen Kosten und Steuern sparen zu helfen. Und Sie als Steuerberater sichern sich mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Steuerfreie Sachbezüge bzw. Sachzuwendungen, die der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz definiert hat, lassen sich bei Vorliegen der Voraussetzungen in vielen Fällen parallel verwenden und geschickt kombinieren. Sachzuwendungen sind Leistungen, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhält. Sie werden vom Unternehmen geleistet und sollten betrieblich veranlasst sein, zum Beispiel als Anreize zur Motivation, Anerkennung oder Belohnung der Arbeitnehmer. Sachbezüge sind zudem grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. In gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen können diese bei Vorliegen der Voraussetzungen jedoch lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei oder -begünstigt sein. Daher unterscheidet der Gesetzgeber zwischen steuerfreien und steuerbegünstigten Sachbezügen bzw. Sachleistungen.

Nutzen Sie das Wissen um diese Gesetzeslagen, um Ihre Mandanten zielgerichtet zu beraten. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie in unserem kostenlosen Whitepaper

 

Als langjähriger Partner der SPENDIT AG bieten wir unseren Mandanten in diversen Beratungsgesprächen Lunchit an – mit Erfolg! Denn Lunchit begeistert unsere Mandanten aus unterschiedlichen Branchen, weil es als zeitgemäße Benefitlösung Mitarbeiter motiviert, ans Unternehmen bindet, ihre Konzentrations- und Leistungsfähigkeit erhöht und darüber hinaus
noch bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben entlastet. Lunchit ist ein greifbares und wirkungsvolles Instrument unserer Beratung.

Jörg Wreege

ETL-Personal-Kompetenzcenter Steuerberatungsgesellschaft mbH

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