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Teuerungsprämie 2024: das Entlastungspaket Österreichs

by | Okt 21, 2024 | Arbeitswelt im Wandel

Zwar hat sich die Inflation etwas abgeschwächt, doch die dauerhaft gestiegenen Preise stellen viele Verbraucher:innen weiterhin vor Herausforderungen. Die Teuerungsprämie 2024 in Österreich versucht hier als Entlastungspaket Abhilfe zu schaffen. Wie die Prämie bisher ausgezahlt wurde und welche Möglichkeiten es für Unternehmen gibt, Mitarbeitende mit Zuwendungen, Sonderzahlungen und Entlastungsmaßnahmen zu unterstützen, haben wir hier zusammengefasst.

Was ist die Teuerungsprämie Österreich?

Die Jahre 2022 und 2023 waren von der Covid-Pandemie, Krieg in der Ukraine und in Folge hoher Inflation geprägt. Als Ausgleich gegen die Teuerung bot die österreichische Regierung Unternehmen an, Arbeitenehmende mit einer Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen.  

 

Diese Zulage konnte in den beiden Kalenderjahren unter folgenden Voraussetzungen beitrags- und lohnsteuerfrei ausbezahlt werden:

  • bis zu 2.000 Euro jährlich,  
  • zusätzlich bis zu 1.000 Euro jährlich, wenn die Zahlung an eine lohngestaltende Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 gebunden erfolgte. 

 

Die Teuerungsprämie wurde mit dem regulären Gehalt ausbezahlt, sie musste lediglich am Lohnkonto ausgewiesen sein. Entscheidend war, dass dieser Inflationsausgleich keine vertraglich oder regelmäßig gewährte Zuschüsse an Mitarbeitende ersetzte. Unter dieser Voraussetzung profitierten Mitarbeitende wie Unternehmen von einer vollständigen Abgabenbefreiung.

Wer bekommt die Teuerungsprämie?

Bei der Teuerungsprämie handelt es sich um eine Entlastungsmaßnahme, die eine freiwillige Leistung von Arbeitgebern war. Somit stand es in den Jahren 2022 und 2023 Unternehmen frei, individuell zu entscheiden, welche Angestellten die Sonderzahlung erhielten. Grundsätzlich war die Möglichkeit aber offen, jedem:jeder Mitarbeitenden die Einmalzahlung zu gewähren, auch geringfügig Beschäftigten und Teilzeitkräften – eine Differenzierung fand dann nach Maßgabe des jeweiligen Unternehmens statt.

So wurde die Teuerungsprämie 2023 genutzt

Quelle: TeamBank

Die Teuerungsprämie 2024 heißt jetzt Mitarbeiterprämie

Auch 2024 gibt es einen Inflationsausgleich in Österreich. Dieser Teuerungsbonus 2024 heißt aber nicht mehr Teuerungsprämie 2024, sondern wird unter der Bezeichnung Mitarbeiterprämie fortgeführt. Die Mitarbeiterprämie ist an neue Voraussetzungen gebunden. 

 

Die Teuerungsprämie kann auch 2024 in Höhe von bis zu 3.000 Euro beitrags- und steuerfrei an Mitarbeitende ausgezahlt werden. Dabei entfällt jedoch die Freiwilligkeit: Sie muss an eine lohngestaltende Vorschrift, beispielsweise einen Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, geknüpft sein. Beim Kollektivvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jedes Jahr für Arbeitnehmende einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeberseite aushandelt. 

 

Und es gibt weitere Risiken bzw. Nachteile: Die Prämienzahlung bzw. die Ausbezahlung bedeutet für Arbeitgeber einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Zudem kann sich eine Erwartungshaltung bei Mitarbeitenden aufbauen, trotz abgeschwächter Inflation weiterhin eine Sonderzahlung zusätzlich zum Arbeitslohn zu erhalten.

Gilt die Mitarbeiterprämie auch 2025?

Nach derzeitiger Rechtslage endet die steuerbegünstigte Gewährung der Mitarbeiterprämie 2024. Allerdings ist eine steuerfreie Auszahlung bis 15. Februar 2025 möglich, wenn die Sonderzahlung dem Kalenderjahr 2024 zugeordnet werden kann (§ 77 Abs. 5 EStG 1988).

Teuerungsbonus 2024: Wie geht es 2025 weiter?

Auch wenn die Mitarbeiterprämie nach derzeitigem Stand (Oktober 2024) auf das Jahr 2024 beschränkt ist, kann es für Arbeitgeber durchaus sinnvoll sein, auch 2025 Bonuszahlungen und Mitarbeiter-Prämien in Erwägung zu ziehen: 

 

  • Kaufkraftverluste ausgleichen: Die Inflationsrate ist in Österreich von 8,6 % im Jahr 2022 auf 2,3 % im August 2024 gesunken. Doch die Preise für Treibstoff, Heizöl, Wohnen, Nahrung und Verkehr sind weiterhin hoch. Mit einer Alternative zum Inflationsbonus lassen sich Kaufkraftverluste abmindern und der Lebensstandard von Mitarbeitenden sichern.  
  • Mitarbeitende binden und motivieren: Wer von seinem Arbeitgeber finanziell bezuschusst wird, fühlt sich unterstützt und abgesichert; damit steigen Motivation, Zufriedenheit und Produktivität.

    Bonuszahlungen als Motivationsfaktor

    Arbeitgeber können durch folgende Maßnahmen bei Sonntagsangst unterstützen: offene Kommunikation vorleben, auf gesunde Work-Life-Balance achten, klare Erwartungen formulieren, regelmäßig mit Mitarbeitenden austauschen, Mitarbeiterwohlbefinden priorisieren, Arbeitsumfeld verbessern, Wertschätzung und Anerkennung zeigen

    Quelle: XING Arbeitsmarktreport 2024, erstellt vom Marktforschungsinstitut Appinio

    Diese Alternativen zur Teuerungsprämie 2024 gibt es

    Bei der klassischen Gehaltserhöhung erhalten Arbeitnehmende nach Abzug von Steuern und Abgaben oft nur einen geringen Mehrbetrag aufs Konto. Eine beliebte Alternative zur Gehaltserhöhung sind daher steuer- und sozialabgabenbefreite Benefits und Zusatzleistungen. Diese lassen sich monatlich ausbezahlen, wodurch eine dauerhafte Unterstützung gewährleistet ist.  

     

    Ob Beiträge für Kinderbetreuung, Mitarbeiterrabatte, Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke als Sachbezüge, ein Mobilitätsbudget oder ein Zuschuss zum Mittagessen – Arbeitgebern stehen in Österreich verschiedene Optionen offen.  

     

    Spendit bietet mit dem digitalen Essenszuschuss Lunchit eine Möglichkeit, mit der Angestellte das Mittagessen gestalten können, wie sie möchten:

    Die flexible Essensmarke per App

    Lunchit ermöglicht es Mitarbeitenden, den Arbeitgeberzuschuss zum Mittagessen nach Belieben in jedem Restaurant, im Supermarkt, beim Bäcker oder Lieferservice einzulösen – frei von bindenden Akzeptanznetzwerken. 

     

    In Österreich gibt es Lunchit in zwei Varianten:

    • Lunchit Daily: Mit Lunchit Daily können Ihre Angestellten bis zu 8,00 Euro als täglichen Essenszuschuss nutzen. 
    • Lunchit Flex: Auch bei Lunchit Flex Variante haben Sie die Möglichkeit, das Mittagessen Ihrer Mitarbeitenden mit bis zu 8,00 Euro zu bezuschussen. Zudem können Nutzer:innen den Betrag ansparen. 

       

      Als Arbeitgeber profitieren Sie in mehrfacher Hinsicht von Lunchit:

      • Bis zu 8,00 Euro als steuerfreier Gehaltsbonus für alle Mitarbeitenden (bis zu 2,00 Euro in Supermärkten, Imbissen oder beim Bäcker) 
      • Intuitive Bedienung per Smartphone, Belege abfotografieren und fertig 
      • 100 % digital bei minimalem Verwaltungsaufwand 
      • Automatische Rückerstattung über die monatliche Lohnabrechnung 
      • Praktisches CSV-Datenfile zum Einspielen ins Lohnabrechnungsprogramm 
      • Rechts- und datenschutzkonform 
      • Beliebte Mitarbeitermotivation 

       

      Mit geringstmöglichem Aufwand die größtmögliche steuerfreie Zuwendung ausschöpfen – diese Option bietet Lunchit. Eine spürbare finanzielle Entlastung für Arbeitnehmende, die zu Mitarbeiterbindung und -motivation beiträgt. 

      Fazit

      Um die Folgen von Inflation und Preiserhöhungen abzufedern, hat sich das Entlastungspaket Österreich mit der Teuerungsprämie als erfolgreiche Maßnahme erwiesen. Allerdings endet diese Möglichkeit der steuer- und sozialabgabenfreien Sonderzahlung mit dem Jahr 2024.  

       

      Arbeitgeber können mit steuerbefreiten Benefits Abhilfe schaffen und so die Teuerungsprämie 2024 in den Folgejahren ersetzen. Gerne beraten Sie unsere Expert:innen in einem unverbindlichen Demo-Termin, wie Sie Benefits über den regulären Arbeitslohn hinaus einsetzen können.

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      Mehr Netto vom Brutto ganz ohne Gehalts­erhöhung?

      Wussten Sie, dass Sie in Österreich täglich bis zu 8,00 Euro steuerfrei für das Mittagessen erstatten können? In der Fachsprache heißt das „Essenszuschuss“. Ist nicht so wichtig. Wichtig ist: das sind ca. 160 Euro monatlich mehr Cash in der Tasche für Mitarbeitende und steuerliche Vorteile und Mitarbeitermotivation für Arbeitgeber!

      So funktioniert #wertschätzung - mit Lunchit!

      Ruth Wiebusch

      Ruth Wiebusch

      Freiberufliche Texterin

      Ruth erstellt seit fünf Jahren Blogbeiträge für das Spendit Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Empathie, Neugier und Lust auf Abwechslung. 

      Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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