In vielen Branchen haben Top-Talente heute die Wahl zwischen mehreren Arbeitgebern. Daher müssen Personalverantwortliche Bewerbern mehr bieten als ein attraktives Gehalt. Zusatzleistungen, auch (Employee) Benefits genannt, können das Zünglein an der Waage sein, wenn es gilt, sich von der Konkurrenz abzuheben. Laut einer Studie von Capital, Kienbaum und Kununu aus dem Jahr 2019 würden sich Mitarbeitende mit rund elf Prozent weniger Gehalt zufriedengeben, wenn ihnen Arbeitgeber stattdessen attraktive Zusatzleistungen bieten. Benefits eignen sich folglich bestens, um das Image eines Unternehmens bereits in der Stellenausschreibung zu steigern und neue Mitarbeitende anzuwerben. Immerhin achten rund 63 Prozent der jüngeren Bewerber auf Benefits, wenn sie sich über einen neuen Arbeitgeber informieren (Studie GenYBarometer, 2018).
Das Besondere an Mitarbeiter-Benefits, das oft unterschätzt wird, ist deren zweifache Wirkung: Wirtschaftlich, weil Mitarbeitende mehr Kaufkraft erhalten und Arbeitgeber Lohnsteuer sparen. Aber auch emotional, weil Arbeitgeber abseits des Kontos nachhaltig positiv auf die Wertschätzung einzahlen. Bei Benefits handelt es sich um ergänzende Anerkennungen, die zusätzlich zum Gehalt angeboten werden. Die Palette reicht vom Firmenwagen über Tankgutscheine und Sportangebote bis hin zum Essenszuschuss. Das deutsche Steuerrecht bietet Arbeitgebern auch zahlreiche Möglichkeiten, um solche Benefits über steuerfreie Sachbezüge bzw. Sachzuwendungen zu lösen.