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Benefits für Branchen: Gesundheit & Soziales

Machen Sie Wertschätzung täglich erlebbar und stärken Sie mit Mitarbeiter-Benefits für Pflegekräfte, Gesundheitspersonal, Erzieher:innen & Co. die Mitarbeiterbindung in Ihrem Unternehmen. Profitieren Sie von unseren steueroptimierten Benefits.
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Zielführender & günstiger als eine Gehaltserhöhung

So profitieren Sie im Kampf um Mitarbeitende im Bereich Gesundheit & Soziales und sparen gleichzeitig Lohnnebenkosten

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Pflegekräfte, Erzieher:innen, Gesundheitsassitent:innen & Co. leisten tagtäglich einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Sie sind für die Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen verantwortlich und übernehmen dabei oft hohe körperliche und emotionale Belastungen.

Um ihre Arbeit zu würdigen und sie zu motivieren, ist es wichtig, ihnen neben einer angemessenen Bezahlung auch zusätzliche Leistungen in Form von Benefits anzubieten. Diese Benefits können in vielfältiger Form gestaltet werden und sollen dem Gesundheitspersonal und Mitarbeitenden sozialer Einrichtungen den Alltag erleichtern und ihnen zeigen, dass ihr Einsatz geschätzt wird.

Vorteile im Recruiting, trotz Fachkräftemangel
Benefits sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitgeberattraktivität. Sie können dabei helfen, sich im Recruiting gegenüber anderen Unternehmen in der Personalbeschaffung einen Vorteil zu verschaffen. Besonders bei Jobs mit geringerem Einkommen sind auch kleine finanzielle Gehaltsextras wie der Zuschuss zum Mittagessen ein wichtiges Argument für Bewerber:innen, sich für ein Unternehmen zu entschieden.

In Branchen mit Fachkräftemangel, wie dem Gesundheitswesen, ist die Mitarbeiterbindung besonders wichtig. Benefits können dazu beitragen, die Fluktuation zu verringern und die Motivation der Mitarbeitenden zu steigern. Wenn Ihre Beschäftigten sich wertgeschätzt fühlen und eine faire Entlohnung für ihren Einsatz erhalten, sind sie eher bereit, im Unternehmen zu bleiben.

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Steuervorteile für Unternehmen und Beschäftigte
Nutzen Sie bereits alle möglichen Steuervorteile für Ihr Unternehmen? Mit smarten Benefits können Sie Ihre Lohnnebenkosten senken. Viele Benefits sind für Arbeitgeber und Mitarbeitende steuerlich begünstigt. Dies führt nicht nur zu einer erheblichen Kostenersparnis für Arbeitgeber, sondern ermöglicht auch den Mitarbeitenden mehr Netto vom Bruttolohn. Gerade begrenzte finanzielle Mittel können so besser genutzt werden.

Benefits als Wertschätzung & Führsorgeextra
Benefits sind sind ein wichtiger Teil der Mitarbeiter­­wertschätzung. Zeigen Sie, dass Sie als Arbeitgeber die Arbeit der Mitarbeitenden schätzen und sich um ihr Wohlbefinden kümmern.

Flexible Gestaltung für Mitarbeitende
Bei der Auswahl der Benefits sollten die tatsächlichen Bedürfnisse der Mitarbeitenden im Gesundheitssektor berücksichtigt werden. Durch die sich stark unterscheidenden Arbeitsmodelle, Arbeitszeiten und Einsatzorte, ist es hier besonders wichtig, dass die Angebote für alle Beschäftigten attraktiv und bedarfsgerecht sind.

Benefits wie ein Essenzuschuss müssen unabhängig von Ort und Zeit sein und sowohl für Klinikpersonal mit eigener Kantine, als auch für Fachkräfte mobiler Pflegedienste nutzbar sein, die ihr Mittagessen auf ihrer Tour beim nächsten Bäcker oder Supermarkt holen. Einfach Beleg per App fotografieren, hochladen & Geld bekommen, wie bei Lunchit, ist hierbei die einfachste Variante.

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Lunchit – die erste digitale Essensmarke in Form einer App

Wir haben Mittagessen neu erfunden – Mitarbeiterbindung mit dem Marktführer bei digitalen Essensmarken

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Arbeitgeberfinanziertes Mittagessen

Bis zu 8,00 Euro / Tag steuerfreier Gehaltsbonus für Ihre Mitarbeiter:innen (bis zu 2,00 Euro in Supermärkten, Imbissen oder beim Bäcker)

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Spürbare Wertschätzung

Liebe geht durch den Magen, bei Ihren Mitarbeitern ist es nicht anders. Lunchit, die Essensmarke, ist 50% günstiger als Gehalt, steuer- und sozialabgabenfrei

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Maximal flexibel

Lunchit funktioniert bei Mahlzeiten in jedem Restaurant, Supermarkt, Kantine, Lieferservice etc. – auch im Homeoffice!

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Steuer- & datenschutzkonform

DSGVO konformes Hosting in Deutschland und vom Bundesministerium für Finanzen in Österreich offiziell genehmigt (Wartungserlass vom 13.12.2018)

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100% Digital – Papierkram adé

Einfache Einbindung in Ihre Lohnbuchhaltung – effizient, nachhaltig und mit minimalem Verwaltungsaufwand

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Nachhaltig & Ressourcenschonend

Sparen Sie bis zu 25000kg CO2 pro Mitarbeiter im Vergleich zu Papiermarken

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Modernes Employer Branding

Mit Lunchit erleben Ihre Mitarbeiter Ihre Wertschätzung – jeden Tag aufs Neue in der mit Ihrem Logo gebrandeten App

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Das sagen unsere Kunden über Lunchit

Wir unterstützen bereits viele große und kleine Kunden aus dieser Branche. Egal ob Spital, Ordination, Pensionistenheim, Pflegedienst, Sozialstation, Kindergarten, Jugendzentrum, Behinderteneinrichtung, Familienzentrum oder andere Einrichtungen im Bereich Gesundheit & Soziales: Wir unterstützen auch Sie gerne beim digitalen Essenszuschuss!

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Sie haben noch Fragen zu digitalen Essensmarken oder würden sich gerne individuell beraten lassen?

Gerne berät Sie unser Sales Manager Daniel Strubreither auch in einem persönlichen Gespräch!

Sie haben noch Fragen zu Lunchit?

Was ist eine digitale Essensmarke? Was ist der Unterschied zwischen digitalen und Papier-Essensmarken?

Eine digitale Essensmarke ist die papierlose Alternative zu klassischen Papier-Essensgutscheinen. Bei einer digitalen Essensmarke funktioniert das Einreichen bzw. Einlösen des Mittagessens digital per App. Anstatt die Papier-Essensmarken in teilnehmenden Partnerrestaurants einzulösen, benötigen die Mitarbeitenden bei digitalen Essensmarken nur die App und einen Beleg. Da es bei digitalen Essensmarken kein Partnernetzwerk gibt, können die Mitarbeitenden essen gehen, wo sie möchten, im Anschluss den Beleg mit der App fotografieren und mit einem Klick beim Arbeitgeber einreichen.

Für Arbeitgeber besteht der Vorteil einer digitalen Essensmarke vor allem im geringen Verwaltungsaufwand. Denn im Gegensatz zu Papier-Essensmarken, die regelmäßig bestellt, gedruckt und verteilt werden müssen, läuft die Verwaltung bei digitalen Essensmarken komplett digital ab. Der Arbeitgeber kann sich monatlich im Arbeitgeberportal eine CSV-Datei mit den gesamten Erstattungsbeträgen des Essenszuschusses downloaden und diesen direkt in das entsprechende Lohnbuchhaltungssystem hochladen. Das System verarbeitet die Daten dann automatisch und die Mitarbeitenden erhalten den Essenszuschuss automatisch mit ihrem nächsten Gehalt.

Kann ich mit Lunchit meinen Essenszuschuss ansparen ("häufeln")?

Ja, mit unserem Produkt “Lunchit Flex” ist es für Ihre Mitarbeitenden möglich den Verpflegungszuschuss eines Tages mitzunehmen und anzusparen. So können Sie Ihren Mitarbeitenden noch mehr Flexibilität beim Essenszuschuss einräumen.

Kann Lunchit im Home Office verwendet werden?

Die digitale Essensmarke Lunchit kann auch im Homeoffice verwendet werden. Gerade für die Arbeit zuhause ist der digitale Essenszuschuss die ideale Lösung. Denn die App kann auch bei Bestellungen beim Lieferdienst und bei jedem Bäcker, Imbiss oder Supermarkt verwendet werden. Somit profitieren auch Mitarbeitende, die keine Restaurants in der Nähe des Wohnortes haben oder aufgrund der Telearbeit keine Kantine nutzen.

Wie hoch ist der steuerfreie Essenszuschuss in Österreich? Wann kann 8 Euro bzw. 2 Euro erstattet werden ?

In Österreich können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden seit 01. Juli 2020 arbeitstäglich bis zu 8,00 Euro steuerfrei erstatten. Nachdem die steuerfreie Förderhöhe über Jahrzehnte hinweg nicht angepasst wurde, hat sich die Regierung im Rahmen des Corona-Konjunkturprogrammes (Wirtshauspaket) für eine Erhöhung des steuerfreien Essenszuschusses von 4,40 Euro auf 8,00 Euro entschieden.

Der höhere Wert von 8,00 Euro kann immer dann erstattet werden, wenn Mitarbeitende an einem Ort essen gehen, wo ein sogenanntes „Vollmenü“ angeboten wird. Das sind in der Regel Gaststätten oder Restaurants. Entscheiden sich die Mitarbeitenden für ein Mittagessen aus dem Supermarkt oder Imbiss, können Arbeitgeber dafür 2,00 Euro erstatten (zuvor 1,10 Euro).

Im Gegensatz zu Papier-Essensmarken müssen sich Arbeitgeber bei der digitalen Essensmarke nicht im Vorhinein für eine dieser Erstattungssummen entscheiden, sondern die Mitarbeitenden können selbst entscheiden, wo sie essen gehen möchten und die Art der Gastronomie in der App auswählen. Aufgrund der digitalen Verwaltung, wird die korrekte Erstattungssumme dann automatisch hinterlegt, das bedeutet minimaler Aufwand für den Arbeitgeber und maximale Flexibilität für die Mitarbeitenden.

In unserem Magazinartikel erfahren Sie noch mehr darüber wie die digitale Essensmarke in Österreich genau funktioniert!

Welche Vorteile hat die digitale Essensmarke Lunchit für Mitarbeitende?

Mitarbeitende profitieren erheblich vom digitalen Essenszuschuss Lunchit:

  • Kein Partnernetzwerk
    Völlige Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Mittagessens – egal ob Supermarkt, Restaurant, Imbiss, Bäckerei oder Bestellung beim Lieferdienst
  • Spürbares Gehaltsextra
    Der Essenszuschuss bleibt für Arbeitnehmer komplett steuerfrei, d.h. Brutto = Netto und bis zu 168 Euro mehr Nettolohn pro Monat
  • Vergessen gibt´s nicht
    Im Gegensatz zur Papier-Essensmarke kann die digitale Essensmarke nicht vergessen werden, denn der Beleg kann auch nachträglich noch in der App hochgeladen werden
  • Einfach einfach
    Die Bedienung der App ist intuitiv und leicht verständlich

Über 7.000 zufriedene Firmenkunden nutzen unsere smarten Mitarbeiter-Benefits 

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Ausgezeichnete Mitarbeiter-Benefits für Ihre Mitarbeitenden und Sie

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