Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank über die Ausgabe und die Nutzung von SpenditCards

Nutzungsbedingungen SpenditCard

Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen (die "Nutzungsbedingungen") aufmerksam durch, bevor Sie die SpenditCard nutzen. Diese Informationen regeln die Nutzung Ihrer SpenditCard.

  1. Hintergrund und Geltungsbereich
    1. Die Nutzungsbedingungen ergänzen den zwischen dem/der Kund*in und der Solaris SE, Cuvrystraße 53, 10997 Berlin, ("Solaris" oder die "Bank") geschlossenen Vertrag über die Ausgabe und die Nutzung von E-Geld sowie von Prepaid- Zahlungskarten als E-Geld-Karten ("E-Geld- Ausgabevertrag"). Auf Grundlage des E-Geld- Ausgabevertrags gibt die Bank an Unternehmen als Kund*innen ("Unternehmen") Prepaid- Zahlungskarten als E-Geld-Karten ("SpenditCards") aus. Der E-Geld-Ausgabevertrag berechtigt das Unternehmen als Vollmachtgeber*in, Ihnen als Bevollmächtigte(n) ("Karteninhaber") eine SpenditCard zur Nutzung nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen in Stellvertretung für das Unternehmen zu überlassen. Es gilt der E-Geld- Ausgabevertrag sowie diese Nutzungsbedingungen.
    2. SpenditCards können im Rahmen des jeweils zuvor vom Unternehmen aufgeladenen Guthabens an verschiedenen VISA-Akzeptanzstellen (Verkaufsstellen sowie Online) zum Kauf von Waren und Dienstleistungen in Euro eingesetzt werden. Die Aufladung von Guthaben erfolgt ausschließlich über das Unternehmen. Inhaber*in des der SpenditCard zugeordneten Guthabens ist das Unternehmen.
    3. Diese Nutzungsbedingungen nebst den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Ausgabe und die Nutzung von SpenditCards regeln die Bedingungen, unter denen Sie die Ihnen vom Unternehmen zur Verfügung gestellte SpenditCard und das der SpenditCard zugeordnete Guthaben zu Bezahlzwecken nutzen dürfen. Mit Erhalt und Nutzung der SpenditCard akzeptieren Sie diese Nutzungsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Ausgabe und die Nutzung von SpenditCards.
    4. Bitte beachten Sie, dass ein Vertrag über die Ausgabe und die Nutzung von SpenditCards nur zwischen dem Unternehmen und der Bank besteht. Allein durch die Überlassung der SpenditCards zur Nutzung und/oder die Nutzung der Ihnen durch das Unternehmen zur Verfügung gestellten SpenditCard selbst kommt zwischen Ihnen und der Bank keine eigenständige Vertragsbeziehung zustande.
  2. Erhalt, Eigentum und Nutzungsrechte der Karte
    1. Mit Überlassung der SpenditCard räumt Ihnen das Unternehmen als Vollmachtgeber*in das Recht ein, die SpenditCard und das der SpenditCard zugeordnete Guthaben nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen nebst Sonderbedingungen und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Stellvertretung des Unternehmens zu nutzen.
    2. Die Bank ist Eigentümerin der SpenditCard.
    3. Sie erhalten kein Recht, gewerbliche Schutzrechte der Bank zu nutzen.
  3. Einsatz der SpenditCard
    1. Das Unternehmen überlässt Ihnen die SpenditCard mit dem zugeordneten Guthaben zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen in Euro bei VISA-Akzeptanzstellen (in stationären Geschäften sowie für Einkäufe im Internet) ("Akzeptanzstellen") im Rahmen des für die SpenditCard verfügbaren Guthabens. Die Akzeptanzstellen sind an dem Akzeptanzsymbol von VISA zu erkennen.
    2. Die SpenditCard ist auf eine vom Unternehmen oder Karteninhaber*in ausgewählte Region ("Region"), Ladenkette ("Ladenkette") oder auf den Bezug von Kraftstoffen über die ryd App ("ryd App") eingeschränkt. Die Auswahl erfolgt auf web.spenditcard.de bzw. in der My SpenditCard App ("My SpenditCard (Web) App") nach Ziff. 4.4. Abhängig von produkt- und unternehmensweiten Voreinstellungen stehen evtl. nicht alle Beschränkungsarten zur Verfügung.
    3. Eine Region umfasst Geschäfte innerhalb eines durch zweistellige PLZ-Bezirke definierten Gebietes. Eine Ladenkette umfasst die Geschäfte dieser Ladenkette. Die ryd App ermöglicht das Bezahlen von Kraftstoffen (und keiner anderen Produkte) bei von der ryd GmbH vertraglich angeschlossenen Tankstellen.
    4. Ausgeschlossen ist der Einsatz der SpenditCard
      1. bei Akzeptanzstellen, die nicht der ausgewählten Region bzw. Ladenkette angehören bzw. nicht die ryd App der ryd GmbH sind.
      2. für Bargeldabhebungen an Geldautomaten und im stationären Handel,
      3. für Übertragungen oder Überweisungen (z. B. PayPal) von Guthaben auf Karten oder Konten,
      4. für den Erwerb von elektronischem Geld, insbesondere von Prepaid-Zahlungskarten von Drittanbietern, sowie
      5. bei Anbietern von Banknoten, Münzen, Fremdwährungen (Devisen) (z. B. Pfund, US-Dollar, Schweizer Franken), Kryptowährungen (z.B. Bitcoin oder Ethereum), Reiseschecks, Wertpapieren, Finanzprodukten, Online-Bezahlsystemen, E- Wallets, Glücksspiel sowie Geldautomatentransaktionen.
    5. Die Nutzung der SpenditCard ist nur im Rahmen des für die SpenditCard zur Verfügung stehenden Guthabens und Maßgabe der ggf. vereinbarten jeweiligen Verfügungsgrenzen möglich ("Finanzielle Nutzungsgrenze"). Sie können das verfügbare Guthaben Ihrer SpenditCard jederzeit über die My SpenditCard (Web) App (siehe Ziff. 4) abfragen. Das verfügbare Guthaben Ihrer SpenditCard wird nicht verzinst.
    6. Die SpenditCard darf nicht für Transaktionen genutzt werden, bei denen der Zahlungsbetrag bei Verwendung der SpenditCard noch nicht feststeht.
    7. Die SpenditCard kann an Kassenterminals, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der SpenditCard eine Karten-PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die Karten-PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Vor einer weiteren Möglichkeit, die SpenditCard einsetzen zu können, müssen Sie für Ihre SpenditCard über die My SpenditCard (Web) App (siehe Ziff.4) eine neue Karten-PIN setzen und die Karte entsperren.
    8. Die SpenditCard verfügt nicht über eine IBAN.
    9. Wenn das SpenditCard-Guthaben auf eine Region oder eine Ladenkette eingeschränkt ist, ist die Nutzung der SpenditCard auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
    10. Sie dürfen die SpenditCard nicht zu ungesetzlichen oder unlauteren Zwecken nutzen.
    11. Die Bank behält sich eine jederzeitige Änderung / Erweiterung der zugelassenen bzw. ausgeschlossenen Einsatzmöglichkeiten der SpenditCard vor. Das Unternehmen wird Sie über Änderungen informieren.
    12. Die Akzeptanzstellen schließen mit Ihnen eigene Kaufverträge über die von Ihnen erworbenen Waren oder Dienstleistung ab und sind keine Erfüllungsgehilfen der Bank oder des Unternehmens und umgekehrt. Eine Haftung für Handlungen der Akzeptanzstellen trifft weder die Bank noch das Unternehmen. Einwendungen und sonstige Beanstandungen aus Ihrem Vertragsverhältnis zu der Akzeptanzstelle, bei der die SpenditCard eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber der Akzeptanzstelle geltend zu machen.
    13. Verlangen Sie für eine Transaktion eine Rückerstattung von der Akzeptanzstelle, wird diese entsprechend wieder dem Ihrer SpenditCard zugeordneten Guthaben gutgeschrieben. Rückerstattungen können nicht auf eine abgelaufene SpenditCard gebucht oder in bar bzw. per Überweisung auf ein Bankkonto ausgezahlt werden.
  4. My SpenditCard (Web) App
    1. Vor dem erstmaligen Einsatz der SpenditCard müssen Sie sich in der My SpenditCard (Web) App registrieren. Falls für die Nutzung der My SpenditCard (Web) App zusätzliche Nutzungsbedingungen der SPENDIT AG gelten, können Sie diese während des Registrierungsprozesses einsehen und herunterladen.
    2. Während des Registrierungsprozesses müssen Sie eine persönliche Identifizierungsnummer ("Karten-PIN") wählen, die Sie für die Nutzung der SpenditCard an Kassenterminals benötigen.
    3. In der My SpenditCard (Web) App können Sie nach Eingabe Ihrer Login-Daten und Passwort alle getätigten Einkäufe sowie das noch vorhandene Guthaben einsehen. Bezahlvorgänge können nicht von Ihnen widerrufen werden. Ebenso sind keine Aufladungen mit weiterem Guthaben oder eine Rückerstattung von aufgeladenem Guthaben durch den/die Kartennutzer*in möglich.
    4. In der My SpenditCard (Web) können Sie nach Eingabe Ihrer Login-Daten und Passwort die ausgewählte Region bzw. Ladenkette bzw. ryd App ändern, solange die erste Aufladung mit SpenditCard-Guthaben noch nicht durchgeführt wurde oder wenn Ihr aktuelles SpenditCard- Guthaben EUR 1,00 nicht übersteigt. Abhängig von produkt- und unternehmensweiten Voreinstellungen bietet Ihnen die My SpenditCard (Web) App evtl. nicht alle möglichen Beschränkungsarten für die Änderung Ihrer Nutzungsbeschränkung an.
    5. Bei Verlust oder Diebstahl der SpenditCard können Sie die SpenditCard unmittelbar über die My SpenditCard (Web) App sperren.
  5. Nutzung der SpenditCard / Autorisierung von Zahlungen
    1. Bei Nutzung der physischen SpenditCard ist

      ● entweder ein Beleg zu unterschreiben, auf den die Akzeptanzstelle die Kartendaten übertragen hat, oder

      ● an Kassenterminals (Point-of-Sale-Terminals) die Karten-PIN einzugeben.

      Bei Nutzung der kontaktlosen Bezahlfunktion (an Kassenterminals mit Kontaktlosfunktion) ist die SpenditCard vor das Empfangsgerät der Akzeptanzstelle zu halten. Für Kleinstbeträge ist unter Umständen die Eingabe einer PIN oder das Unterschreiben eines Belegs nicht erforderlich. Es gelten die jeweils von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen wie mit den Unternehmen vereinbart und in der My SpenditCard (Web) App ausgewiesen.

      Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber*in und der Akzeptanzstelle kann der/die Karteninhaber*in – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine/ihre Kartennummer angeben.

    2. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des/der Karteninhaber*in, indem er/sie auf Aufforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt.

      Authentifizierungselemente sind

      ● Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Karten-PIN, Online-Passwort),

      ● Besitzelemente (etwas, das der/die Karteninhaber*in besitzt, zum Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung und zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern (TAN) als Besitznachweis) oder

      ● Seinselemente (etwas, das der/die Karteninhaber*in ist, zum Beispiel die biometrischen Merkmale Fingerabdruck oder Gesichtserkennung).

    3. Die SpenditCard nimmt am 3D-Secure- Verfahren teil. Bei Online-Bezahlvorgängen kann eine Akzeptanzstelle zur Absicherung einer Karten- Bezahltransaktion das 3D-Secure-Verfahren vorsehen. Hierzu gelten die diesen Nutzungsbedingungen beigefügten Sonderbedingungen der Bank für das 3D Secure- Verfahren bei Karten-Online-Transaktionen.
    4. Mit dem Einsatz der SpenditCard und Freigabe gemäß vorstehenden Ziff. 5.1-5.3 (sofern erforderlich) erteilt der/die Karteninhaber*in als Bevollmächtigte® des Unternehmens die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der/die Karteninhaber*in die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. In der Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des/der Karteninhaber*in verarbeitet, übermittelt und speichert.
  6. Ablehnung von Kartenzahlungen
    1. Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn

      ● sich der/die Karteninhaber*in nicht mit seiner/ihrer Karten-PIN bzw. den in Ziff. 5.2- 5.3 genannten Authentifizierungselementen legitimiert hat,

      ● die Finanzielle Nutzungsgrenze nach Maßgabe der Ziff. 3.5 nicht eingehalten ist,

      ● wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der SpenditCard besteht, oder

      ● die SpenditCard gesperrt ist.

      Hierüber wird der/die Karteninhaber*in über das Kassenterminal, an dem die SpenditCard eingesetzt wird, oder beim Online-Einsatz auf dem vereinbarten Weg unterrichtet.

    2. Die Bank kann auch dann Zahlungen ablehnen, wenn sachliche Gründe dies rechtfertigen (z.B. Nutzung der SpenditCard zu illegalen Zwecken).
  7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers
    1. Sie haben die SpenditCard nach Erhalt unverzüglich auf der Rückseite zu unterschreiben.
    2. Die SpenditCard ist sorgfältig aufzubewahren und vor Beschädigung sowie Verlust zu schützen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von Ihrer Karten-PIN erlangt. Die Karten-PIN darf insbesondere nicht auf der SpenditCard vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden.
    3. Sie haben alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Authentifizierungselemente für Bezahlvorgänge vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Authentifizierungselemente missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt werden. Sie haben insbesondere folgendes zu beachten:
      1. Wissenselemente (z.B. die Karten-PIN und das Online-Passwort) sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere

        ● nicht mündlich (z.B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden,

        ● nicht außerhalb von Bezahlvorgängen in Textform (z.B. per E-Mail oder Messenger- Dienst) weitergegeben werden,

        ● nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z.B. Speicherung des Karten-PIN im Klartext im mobilen Endgerät),

        ● nicht auf dem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, welches für die Autorisierung von Zahlungsvorgängen verwendet wird und

        ● nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z.B. mobiles Endgerät) oder zur Prüfung des Seinselements (z.B. mobiles Endgerät mit Anwendung zum mobilen Bezahlen und Fingerabdrucksensor) dient.

      2. Besitzelemente (wie z.B. ein mobiles Endgerät) sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere

        ● ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des/der Karteninhaber*in (z.B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können,

        ● ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z.B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für Kartenzahlungen nicht nutzen können,

        ● dürfen die Nachweise des Besitzelements (z.B. an die Mobiltelefonnummer zugestellte SMS mit TAN) nicht außerhalb der Bezahlvorgänge mündlich (z.B. per Telefon) oder in Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden.

      3. Seinselemente (wie z.B. der Fingerabdruck des/der Karteninhaber*in) dürfen auf einem mobilen Endgerät des Karteninhabers für Bezahlvorgänge nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Bezahlvorgänge genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für Bezahlvorgänge das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z.B. Online-Passwort) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
    4. Sollten bei Online-Bezahlvorgängen an den/die Karteninhaber*in Angaben zum Zahlungsvorgang (zum Beispiel der Name des Vertragsunternehmens und der Verfügungsbetrag) mitgeteilt werden, sind diese Daten von dem/der Karteninhaber*in auf Richtigkeit zu prüfen.
    5. Die Ihnen über die My SpenditCard (Web) App angezeigten Transaktionsinformationen sind zu kontrollieren und im Falle von Fehlern gemäß Ziff. 8.2 anzuzeigen.
    6. Sie dürfen die SpenditCard weder verkaufen noch auf andere Personen (auch nicht auf Familienmitglieder) übertragen oder anderen Personen die SpenditCard zur Nutzung überlassen.
  8. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten
    1. Wenn Sie davon Kenntnis erhalten, dass die SpenditCard und/oder ein Authentifizierungselement verloren gegangen ist, gestohlen wurde, missbräuchlich verwendet oder sonst nicht autorisiert verwendet worden ist, oder eine andere Person unberechtigt in den Besitz Ihrer SpenditCard und/oder eines Authentifizierungselements gelangt ist, informieren Sie unverzüglich das Spendit Customer Relations Team (Kontakt: kundenbetreuung@spendit.de; das "Spendit Customer Relations Team") um die SpenditCard sperren zu lassen ("Sperranzeige") oder sperren Sie die SpenditCard über die My SpenditCard (Web) App selbst ("Eigensperre"). Jeder Diebstahl oder Missbrauch ist auch unverzüglich dem Unternehmen zu melden und bei der Polizei anzuzeigen.
    2. Sie haben das SPENDIT Customer Relations Team unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft Kartenverfügung zu informieren.
  9. Kartensperrung
    1. Die Bank ist berechtigt, die SpenditCard mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn

      ● sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der SpenditCard bestehen und/oder

      ● der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der SpenditCard besteht.

    2. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Bank das Unternehmen unter Angabe der Gründe über eine Sperrung und das Ende bzw. die Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeit unterrichten.
    3. Im Fall der Kartensperrung wenden Sie sich an das Unternehmen, das die Entsperrung der SpenditCard bzw. die Ausstellung eine Nachfolge- SpenditCard bei der Bank beantragen kann. Eine Entsperrung bzw. die Ausstellung einer Nachfolge- SpenditCard kann erfolgen, wenn die Gründe der Sperrung nicht mehr vorliegen. Auch hierüber unterrichtet die Bank das Unternehmen.
    4. Auf Verlangen des Unternehmens müssen Sie die gesperrte SpenditCard an das Unternehmen herausgeben oder vernichten.
  10. Kartengültigkeit, Ende der Nutzungsberechtigung und Pflicht zur Herausgabe der SpenditCard
    1. Die SpenditCard hat eine Gültigkeitsdauer von maximal drei (3) Jahren. Die Gültigkeitsdauer ist auf der SpenditCard aufgedruckt. Mit einer abgelaufenen SpenditCard können keine Zahlungsvorgänge mehr durchgeführt werden.

      Mit Ausstellen einer neuen SpenditCard wird die Bank die zahlungsrelevanten Daten (Name des/der Karteninhaber*in, Ablaufdatum und Kartennummer) durch VISA bei Händlern – soweit diese ebenfalls an dem Service teilnehmen – automatisch aktualisieren. Sowohl Sie als auch das Unternehmen können einer automatischen Übermittlung der Kartendaten mittels einer E-Mail an support@solarisgroup.com widersprechen.

    2. Ihre Berechtigung zur Nutzung der SpenditCard endet, wenn
      1. die Gültigkeitsdauer der SpenditCard abgelaufen ist und Sie keine Nachfolge-SpenditCard erhalten haben,
      2. die Vertragsbeziehung des Unternehmens mit der Bank endet,
      3. das Unternehmen Ihnen die Bevollmächtigung entzieht,
      4. Die Bank Sie als Stellvertreter*in des Unternehmens und damit als Karteninhaber*in ablehnt oder
      5. soweit und solange die für Sie ausgestellte SpenditCard gemäß Ziff. 9 gesperrt ist.
    3. Mit Beendigung Ihrer Nutzungsberechtigung bzw. mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der SpenditCard haben Sie die Pflicht, die unverzüglich an das Unternehmen herauszugeben oder auf Verlangen des Unternehmens zu vernichten. Dies gilt ebenso, wenn eine Kartensperrung nicht wieder aufgehoben wird.
  11. Anlagen

    Sonderbedingungen der Bank für das 3D Secure-Verfahren bei Karten-Online-Transaktionen

Version 2.2 | 20.04.2023