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Erfahren Sie im Whitepaper, welche Möglichkeiten steuerfreie Sachbezüge bieten und was Sie kombinieren können.
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Ab ins Osternest: Diese Mitarbeiter Benefits müssen Sie nicht verstecken
Ostergeschenke werden normalerweise versteckt – ganz im Gegensatz zu Mitarbeitergeschenken, von denen ruhig jeder wissen sollte! Wir haben die fünf besten Mitarbeiter Benefits zusammengefasst, die Sie Ihrer Belegschaft in den Osterkorb legen können.
1. Osterfest
Ostern ist für viele ein Anlass zum Feiern! Und der Gesetzgeber ermöglicht es Arbeitgebern, zu solchen besonderen Anlässen Mitarbeitergeschenke steuerbegünstigt zu vergeben. Gemäß der Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern drei Mal jährlich Sachgeschenke bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt auch für Ostergeschenke für Mitarbeiter.
Allerdings gibt es einige Einschränkungen zu beachten: Beispielsweise dürfen die Geschenke nicht in Form von Bargeld oder Gutscheinen ausgegeben werden. Zudem müssen die Geschenke an alle Arbeitnehmer im Unternehmen verteilt werden, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen. Werden nur bestimmte Mitarbeiter beschenkt, muss der Wert des Geschenks bei diesen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Die Regelung für steuerfreie Mitarbeitergeschenke bietet eine Möglichkeit für Arbeitgeber, Wertschätzung gegenüber Mitarbeitern auszudrücken und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Beispielsweise geht das mit dem Modul „Celebrate“ der SpenditCard.
2. Entspannung
Der Osterurlaub ist für viele Arbeitnehmer:innen eine Möglichkeit, sich vom Berufsalltag zu erholen. Arbeitgeber:innen können das unterstützen – und zwar steuerbegünstigt. § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG erlaubt Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern eine Erholungsbeihilfe bis zu einem Wert von 156 Euro pro Jahr zukommen zu lassen, die pauschal versteuert wird. Diese Regelung gilt auch für Ostergeschenke für Mitarbeiter. Die Erholungsbeihilfe muss für eine Erholungsmaßnahme wie einen Kurzurlaub verwendet werden und darf nicht in Bargeld ausgezahlt werden.
Die Regelung für pauschalversteuerte Erholungsbeihilfen bietet eine steuerlich attraktive Möglichkeit für Arbeitgeber, Mitarbeitern eine Pause zu gönnen und gleichzeitig die steuerliche Belastung zu reduzieren. Ostergeschenke für Mitarbeiter in Form von Erholungsbeihilfen können Sie beispielsweise mit dem Modul „Relax“ der SpenditCard auszahlen.
3. Fahrt zu Verwandten
Viele Menschen fahren über die Osterferien zu Verwandten. Arbeitgeber:innen können mit einem Ostergeschenk zu diesem Besuch beitragen, indem sie die Fahrt finanzieren. Dafür kann ein flexibles Fahrtkostenbudget zur Verfügung gestellt werden, das sich nicht nur auf den Arbeitsweg der Mitarbeiter:innen bezieht, sondern auch für private Reisen genutzt werden kann.
Individuelle Mobilitätsbedürfnisse erfüllen
Hier ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer:innen abzudecken: Manche nutzen die Bahn oder den ÖPNV, andere das eigene Auto. Das flexibelste Mobilitäts-Budget für den Osterausflug bietet „Spendit Mobility“.

4. Festschmaus
Zu Ostern gibt es in vielen Familien einen Festschmaus. Aber auch Arbeitnehmer:innen, die keinen Urlaub haben, sollten nicht hungern müssen. Auch hierfür bietet der Gesetzgeber eine steuerbegünstigte Möglichkeit.
So können Sie Mitarbeitenden an jedem Arbeitstag bis zu 6,90 Euro steuerbegünstigt zukommen lassen. Es gilt dabei jedoch einige Aspekte zu beachten, um die Steuervorteile zu genießen. Beispielsweise dürfen die Essensgutscheine nicht alle an einem Tag ausgegeben werden. Das lässt sich besonders gut mit digitalen Alternativen gewährleisten, etwa Lunchit, der App für den Essenszuschuss.
Gesundes Mittagessen vom Chef
So können Sie Mitarbeitenden an jedem Arbeitstag bis zu 6,90 Euro steuerbegünstigt zukommen lassen. Es gilt dabei jedoch einige Aspekte zu beachten, um die Steuervorteile zu genießen. Beispielsweise dürfen die Essensgutscheine nicht alle an einem Tag ausgegeben werden. Das lässt sich besonders gut mit digitalen Alternativen gewährleisten, etwa Lunchit, der App für den Essenszuschuss.
Welche Benefits sind im Osternest Ihrer Belegschaft?
Geschenke kommen am besten an, wenn sie zu den individuellen Wünschen des Beschenkten passen. Das gilt auch für Ostergeschenke für Mitarbeitende. Mit der großen Auswahl an digitalen Mitarbeiter Benefits können Sie den Osterkorb Ihrer Arbeitnehmenden mit den idealen Geschenken füllen!

Carolin Will
Autorin
Carolin ist bei der SPENDIT AG für die Bereiche Content und Social Media zuständig. Während ihres Germanistikstudiums an der Ludwig-Maximilians-Universität in München hat sie in verschiedenen Unternehmen getextet. Daher weiß sie: Gerade junge Talente legen bei der Wahl eines Arbeitgebers Wert auf Mitarbeiter Benefits.