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Home > Steuerfreie Sachbezüge > Jobticket steuerfrei? So holen Sie beim Fahrtkostenzuschuss Arbeitgeber 2023 am meisten raus

Jobticket steuerfrei? So holen Sie beim Fahrtkostenzuschuss Arbeitgeber 2023 am meisten raus

von | Jul 17, 2019 | Mobilität, Steuerfreie Sachbezüge

Die Fahrtkostenerstattung Arbeitgeber ist eine clevere Variante, mit der Unternehmen ihren Angestellten steuerfrei und zusätzlich zum Arbeitslohn etwas Gutes tun können. Wie genau Sie mit dem Zuschuss Jobticket Lohnsteuer sparen können und wie sich der ÖPNV Zuschuss Arbeitgeber für das 49-Euro-Ticket nutzen lässt, erklärt Markus Matt, Chefredakteur der Fachzeitschrift LOHN+GEHALT und Herausgeber der Publikation „Lohnsteuermitteilungen“.

Herr Matt, wie genau definiert sich das Jobticket?

„Jobtickets sind persönliche Zeitfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, welche in der Regel vom Arbeitgeber in Form von Monats- oder Jahreskarten eingekauft und an die Mitarbeiter:innen zur Verfügung gestellt werden. Das Jobticket ist – wie der Name es schon sagt – ein Arbeitgeberzuschuss und an das Arbeitsverhältnis gebunden.“

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Fahrtkostenzuschuss und Jobticket: Wenn der Fahrtkostenzuschuss für Fahrten im öffentlichen Nahverkehr genutzt wird, handelt es sich um das sog. „Jobticket“. Wird der Fahrtkostenzuschuss für andere Verkehrsmittel genutzt, bspw. das Auto, wird allein von Fahrtkostenzuschuss gesprochen. Ein Jobticket lohnt sich daher für Arbeitnehmer:innen nur, wenn sie ihren Arbeitsweg regelmäßig mit den Öffentlichen zurücklegen.“

Welche Vorteile bietet ein steuerfreies Jobticket ab 2019?

„Der Gesetzgeber hat 2019 eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vorgenommen, es wurden steuerfreie Jobtickets eingeführt – natürlich unter anderem auch mit ökologischen Argumenten wie einer geringeren Umweltbelastung durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel statt dem Auto. Eine vergleichbare Regelung gab es bis Ende 2003 schon einmal, doch hatte die hohe Politik damals den Einfall, diese für viele Arbeitgeber und Arbeitgeber sehr vorteilhafte Sache im Rahmen von Einsparungen wieder zu kassieren.

Für die Jobticket Versteuerung gilt seit 2019: Jobtickets unterliegen komplett einer Steuerbefreiung. Davor galten sie als geldwerte Vorteile mit grundsätzlicher Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Wichtig ist allerdings, dass diese Steuerbefreiung nur greift, wenn der Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt – und die Finanzierung nicht etwa durch eine Umwandlung dieses Entgeltes erfolgt.“

Vorteilte von Mobilitäts Benefits in der Praxis

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Jobticket – Sachbezug: Beide existieren unabhängig voneinander?

„Richtig, genauso ist es. Es handelt sich um eine vorteilhafte Koexistenz der 50 Euro-Freigrenze von Sachbezügen und dem steuerfreien Jobticket, beides unabhängig voneinander können Arbeitgeber abgabenbefreit nutzen.“

Jobticket auch als Gehaltsumwandlung möglich

Das Jobticket kann seit 2020 im Rahmen einer Gehaltsumwandlung gegen arbeitsvertraglichen Bruttolohn getauscht werden. Die Jobticket Versteuerung läuft dann folgendermaßen: Auf den Arbeitgeberzuschuss muss eine pauschale Lohnsteuer entrichtet werden – wahlweise in Höhe von 15 % (mit Eintrag des Arbeitgebers in der Jahreslohnsteuerbescheinigung und Anrechnung auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers) oder von 25 % (ohne Eintrag in der Jahreslohnsteuerbescheinigung, ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale). Zugrunde liegt § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EStG.

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Wie können Unternehmen den Fahrtkostenzuschuss steuerfrei nutzen und mit dem Jobticket Steuern sparen?

„Arbeitgeber:innen haben den Vorteil, dass sie das Jobticket nicht in die monatliche 50 Euro-Freigrenze einbeziehen müssen. Eine etwaige Pauschalbesteuerung der Karte entfällt ebenfalls. Das verringert den Verwaltungsaufwand und auch die Kosten erheblich – und schafft den Unternehmen einen zusätzlichen Anreizhebel, um sich auf dem Arbeitsmarkt attraktiv zu machen.

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Fahrkarte Arbeitgeber: steuerfrei mit dem 49-Euro-Ticket?

Als Nachfolger des 9-Euro-Tickets gilt ab 01. Mai 2023 das 49-Euro-Ticket oder Deutschlandticket – als Handyticket oder Chipkarte, übergangsweise voraussichtlich auch in Papierform mit QR-Code. Gültig ist das monatlich kündbare Abo bundesweit in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs. Ob es dauerhaft so günstig bleibt, ist fragwürdig: Zum einen ist für das Deutschlandticket eine Einführungsphase von zwei Jahren geplant, zum anderen wird bereits für 2024 eine Anpassung an die Inflationsrate angedacht.

Unternehmen können ihren Mitarbeitenden das 49-Euro-Ticket als Jobticket zukommen lassen. Gewähren sie einen Abschlag von mindestens 25 Prozent, geben Bund und Länder zusätzlich fünf Prozent Abschlag dazu. Angestellte können das Deutschlandticket somit um 30 Prozent günstiger erhalten.

Welche Vorteile bringt der steuerfreie Fahrtkostenzuschuss Arbeitgeber:innen?

„Arbeitgebende haben ein gutes Argument bei der Anwerbung neuer Mitarbeiter:innen, denn Jobtickets sind in Arbeitnehmer:innenkreisen sehr beliebt. Doch auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen schafft das Jobticket einen gewissen Reiz zum „Bleiben“. Hinzu kommt, dass öffentlich reisende Beschäftigte eher nicht in Unfälle auf dem Arbeitsweg verwickelt sind; im Auto sieht das schon anders aus. Und schließlich leistet der Arbeitgebende einen Beitrag zum Umweltschutz – keine schlechte Sache für das eigene Image.“

Und wie profitieren Arbeitnehmer:innen vom steuerfreien Fahrtkostenzuschuss?

„Arbeitnehmende kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oftmals stressfreier an ihr Ziel, denken Sie alleine an die langen Autostaus oder die aufreibende Parkplatzsuche. Zeit im öffentlichen Nahverkehr ist oftmals gewonnene Zeit. Hinzu kommen die Kosten: Das Auto ist in Summe fast immer die teurere Lösung. Außerdem darf ein Jobticket auch in der Freizeit genutzt werden.“

Anstelle von Tankgutscheinen für Mitarbeiter kann der SpenditCard Sachbezug 50 genutzt werden. Wer aber auf einen Dienstwagen angewiesen ist, für den lohnt sich eine Pauschalversteuerung seines Firmenwagens.

Fahrkostenerstattung Arbeitgeber auch bei privaten Fahrten?

Jobtickets können auch für private Fahrten genutzt werden, allerdings nur im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Im Fernverkehr sind Fahrscheine lediglich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei.

Jobticket steuerfrei auch für Minijobber und Azubis?

„Aber natürlich, diese Personengruppen zählen ja ebenfalls zu den Arbeitnehmern. Bei den geringfügig Beschäftigten ist allerdings darauf zu achten, dass die berüchtigte 520-Euro-Grenze nicht durch den Verdienst plus Jobticket überschritten wird.“

Vielen Dank an Herrn Matt für das interessante Gespräch!

Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Content Writer "Mitarbeiter-Benefits"

Ruth erstellt seit vielen Jahren Blogbeiträge für das SPENDIT Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Struktur, Empathie und Neugier.

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