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Welche Möglichkeiten bieten steuerfreie Sachbezüge bieten und was kann man kombinieren.

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Home > Steuerfreie Sachbezüge > Benefits für Arbeitnehmer, Steuervorteil für Arbeitgeber

Benefits für Arbeitnehmer, Steuervorteil für Arbeitgeber

von | Sep 13, 2021 | Mitarbeiter Benefits, Steuerfreie Sachbezüge

Eizellen einfrieren oder kostenlose Skipässe für die ganze Saison – es gibt kaum Mitarbeiter-Benefits, die es nicht gibt. Klar, dass solche Zusatzleistungen die Angestellten motivieren. Wer Spaß im Job hat, ist loyaler und arbeitet effektiver.

Adidas steht momentan ganz oben auf der Liste der Top-Arbeitgeber in Deutschland. Das haben Focus und kununu Anfang des Jahres per Umfrage ermittelt. Neben einem spannenden Arbeitsumfeld und gut funktionierenden Teams mit netten Leuten punktet Adidas mit jeder Menge Zusatzleistungen.

Dazu gehören nicht nur eine richtig gute Kantine, sondern auch betriebliche Altersvorsorge und flexible Arbeitszeiten. Homeoffice ist hier kein Problem – und gerade diese Flexibilität ist vielen Arbeitnehmern enorm wichtig. Für Fun und Action sorgen in Herzogenaurach zahlreiche Events, bei denen auch mal Show- und Sportgrößen wie Thomas Müller oder Pharrell Williams vorbeischauen.

Alles auf eine Karte

Große Unternehmen können sich solche und ähnliche Extras wie Mentoren-Programme, eigene Sport- und Freizeiträume oder Partys in top Locations natürlich leisten. Doch auch kleinere Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Angestellten mit steuerbegünstigten und steuerfreien Annehmlichkeiten zu verwöhnen, zu motivieren und im besten Fall langfristig ans Unternehmen zu binden.

Wäre es nicht wahnsinnig praktisch, wenn man all diese Benefits für Mitarbeiter auf einer Karte bündeln und an die Mitarbeiter weitergeben könnte? Genau das bietet SPENDIT: eine Visa Prepaid Card im firmeneigenen Design, die alle steuerlich zulässigen „Gutscheine“, also die Sachbezüge, in einer Karte vereint. Das vereinfacht nicht nur den gesamten Prozess, sondern macht diese Art von Wertschätzung für die Mitarbeiter unmittelbar erlebbar.

Am Puls der Zeit: Zuschuss Internetnutzung

Privat mit dem Firmenhandy telefonieren oder den nächsten Urlaub übers Firmentablet buchen – wer macht das nicht? Die meisten Unternehmen erlauben ihren Angestellten, Handy, Tablet und Notebook auch in der Freizeit zu nutzen. Das ist steuerfrei, solange der Arbeitgeber Eigentümer oder Leasingnehmer der Geräte ist und bleibt.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern übrigens auch die Kosten für die Internetnutzung mit monatlich 50 Euro und jährlich bis zu 600 Euro erstatten. Dazu zählen sowohl die laufenden Kosten wie Grundgebühr oder Flatrate, aber auch einmalige Kosten für die Einrichtung des Internetzugangs. Notwendig ist lediglich, dass dem Mitarbeiter der entsprechende Aufwand für die Internetnutzung auch tatsächlich entsteht.

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Glücklichere Mitarbeiter dank der SpenditCard

Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter doch mit einem kleinen Extra: Der smarten, digitalen Sachbezugskarte mit vielen Vorteilen. Mitarbeiter-Benefits für Ihre Mitarbeiter – Steuern sparen für den Arbeitgeber.

Benefits für Mitarbeiter: Sachzuwendungen & Mitarbeitergeschenke

Viele weitere Extras lassen sich mit sogenannten Sachbezügen von bis zu 7,23 Euro im Monat finanzieren. Übers Jahr rechnet sich das zu einer netten „Lohnerhöhung“ von bis zu 528 Euro pro Mitarbeiter! Früher gern als Tankgutschein genutzt, lässt sich dieser Betrag auch für Eintrittskarten ins Theater, Zeitschriftenabos, Konzertbesuche, Büchergutscheine oder auch für einen Warengutschein nutzen. Somit hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit auf individuelle steuerfreie Mitarbeitergeschenke.

Der Betrag kann ganz unkompliziert auf die SpenditCard geladen und vom Mitarbeiter nach eigenen Vorlieben ausgegeben werden. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und auf was Sie dabei achten sollten.

Auch Mitarbeitergeschenke lassen sich über die SpenditCard ganz einfach abrechnen. Bis zu dreimal im Jahr kann der Arbeitgeber zu einem persönlichen Anlass wie Geburtstag, Namenstag oder zur Hochzeit bis zu 60 Euro verschenken. Da sich nicht jede(r) über Pralinen oder eine Flasche Wein freut – warum den Beschenkten nicht selbst entscheiden lassen? Die 60 Euro auf der SpenditCard können für jeden individuellen Herzenswunsch eingesetzt werden, und zwar deutschlandweit!*

Tschüss, Stress! Erholungsbeihilfe

Wer von uns geht nicht regelmäßig ins Fitnessstudio, zum Yoga oder zur Massage. Wie praktisch, wenn das gleich in der Firma möglich wäre … Und das ist es! Arbeitnehmer können Maßnahmen zur Gesundheitsförderung mit bis zu 500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei unterstützen. Massage am späten Nachmittag, Mittagspause mit dem Yogalehrer oder Tipps vom Rückentrainer sind eine Win-win-Situation für beide Seiten: Die Mitarbeiter bleiben fit und leistungsfähig, für das Unternehmen bedeutet es kaum Mehraufwand. Denn die Kosten können komplett als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Und wenn jemand etwas längere Erholungspausen braucht: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern jedes Jahr Urlaubsgeld (Erholungsbeihilfe) gewähren. Davon profitieren auch Ehepartner und Kinder, die gleich mit verreisen können. Die Erholungsbeihilfe wird bis zu drei Monate vor oder nach dem Urlaub gewährt. Der Arbeitgeber zahlt lediglich 25 Prozent Pauschalsteuer auf den Nettobetrag.

Da ist noch ein bisschen mehr drin

Steuerfreie Arbeitgeberleistung: Wenn Sie Incentivesund Sonderzahlungen für Ihre Mitarbeiter planen: Als Arbeitgeber können Sie bis zu 10.000 Euro netto im Jahrauszahlen, die pauschal mit lediglich 30 Prozent des Nettobetrags (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) versteuert werden müssen. Ganz einfach über SPENDIT abwickeln!

Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Content Writer "Mitarbeiter-Benefits"

Ruth erstellt seit vielen Jahren Blogbeiträge für das SPENDIT Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Struktur, Empathie und Neugier.

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