Zum 13. Januar 2018 wurde in Deutschland die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern umgesetzt. Am 14. September 2019 treten weitere Vorschriften der PSD2 in Kraft.
Die Ziele der PSD2 sind:
- die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen,
- den Verbraucherschutz zu stärken,
- Innovationen zu fördern und
- den Wettbewerb im Markt zu steigern.
Mit der neuen Richtlinie sind Ihre Zahlungen mit der SpenditCard und Ihre Daten noch sicherer und Sie sind noch besser gegen Kartenmissbrauch oder Betrug geschützt.
Was beinhaltet die PSD2?
Im Rahmen der PSD2 tritt die Verpflichtung zur sogenannten „starken Kundenauthentifizierung“ ein. Online- und Kartenzahlungen müssen grundsätzlich durch zwei unabhängige Merkmale (2-Faktor-Authentifizierung) wie z.B. PIN und TAN bestätigt werden.
Was bedeutet das konkret für Sie als SpenditCard-Nutzer?
Um Online-Zahlungen über 30 Euro weiterhin mit Ihrer SpenditCard ausführen zu können, müssen Sie sich über eine SMS authentifizieren. Dafür müssen Sie Ihre Mobilfunknummer in der SpenditCard Guthabenabfrage angeben.
Selbstverständlich wird diese ausschließlich für die 2-Faktor-Authentizierung verwendet. Wichtig: registrieren Sie die Mobilnummer noch vor der ersten Online-Zahlung, damit keine Probleme entstehen.
Auf einen Blick:
- 2-Faktor-Authentifizierung durch SMS
- Für Online-Zahlungen über 30€ erforderlich
- Zum Zeitpunkt der Zahlung muss Mobilfunknummer hinterlegt sein – sonst ist keine Zahlung möglich