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Pausen am Arbeitsplatz: Urlaub für den Kopf

von | Dez 16, 2020 | Essenszuschuss

Dass Pausen für unser Wohlbefinden wichtig sind, hat auch der Gesetzgeber erkannt und ein Recht auf Pause am Arbeitsplatz gesetzlich verankert. Warum Pausen gerade am PC Arbeitsplatz so wichtig sind, welche Arten von Pause es gibt, wie viel Pause gesetzlich vorgeschrieben ist und wie sich die Pause am Arbeitsplatz verbringen lässt, lesen Sie hier.

Wer zu lange am Stück arbeitet, wird automatisch müde, schlapp und übellaunig. Die Kreativität sinkt in den Keller, das Unfallrisiko bei körperlicher Arbeit steigt. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und für Beschäftigte das Recht auf Pause am Arbeitsplatz im sogenannten Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Es handelt sich hierbei nicht um Empfehlungen – Pause machen ist für Arbeitnehmer verpflichtend.

„In der Hast des modernen Lebens haben viele Menschen sich zu Maschinen entwickelt, deren einziger Zweck das Geldverdienen ist“, meint der Dalai Lama. Soweit sollte es auf keinen Fall kommen – Pausenzeit am Vormittag und Nachmittag,  aber auch eine Essen am Arbeitsplatz-Pause oder eine Mittagspause draußen ist für die Gesundheit enorm wichtig. Jeder braucht im Job ein wenig Zeit für sich, fürs Kopf-frei-Kriegen, für gesundes Mittagessen und den Plausch mit den Kollegen.

Gesetzliche Pausen am Arbeitsplatz – das sind die Pausenregelungen

Die meisten Angestellten verbringen mehr als sechs Stunden am Tag in ihrem Job. Laut Gesetzgeber haben Arbeitnehmer damit ein Recht auf eine Pause am Arbeitsplatz von mindestens 30 Minuten. Wer länger als neun Stunden im Büro sitzt, muss mindestens 45 Minuten Arbeitspause einlegen.

Eine Pause brauchen Angestellte nicht am Stück zu nehmen: Aufstückelungen in Blöcke von jeweils 15 oder mehr Minuten sind möglich. Jedes Unternehmen kann eigene Regelungen treffen, die vertraglich festgeschrieben werden. Oft weiß auch der Betriebsrat Bescheid. Vor allem in Bereichen mit Schichtarbeit, bei der Pflege oder im Krankenhaus ist es durchaus üblich, dass der Arbeitgeber individuelle Pausenregelungen vereinbart.

Wichtig:
Im Arbeitszeitgesetz wird nicht zwischen verschiedenen Tätigkeiten unterschieden – wie bspw. der Arbeit im Büro oder körperlicher Arbeit im Baugewerbe. Das heißt, die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenregelungen gelten gleichermaßen für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wann muss die Pause am Arbeitsplatz erfolgen?

Die Ruhepause darf weder am Anfang noch am Ende der Arbeitszeit liegen. Sinnvollerweise teilt sie die Jobzeit in zwei etwa gleichlange Blöcke. Eine Pause sollte vorab feststehen, also mit dem Chef abgesprochen sein, damit nicht alle gleichzeitig Mittag machen und niemand für Kunden und Anfragen erreichbar ist.

Arbeitnehmer können ihre Pause demnach nicht zwangsläufig so legen, wie sie wollen. Dafür dürfen alle Angestellten, wenn sie denn eine Stunde frei haben, nach Belieben entscheiden, wie und wo sie die Pause am Arbeitsplatz verbringen. Auch außerhalb des Betriebsgeländes, wenn um die Ecke das Lieblingsrestaurant liegt.

Wer in Teilzeit oder Schichtarbeit sechs Stunden oder weniger arbeitet, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Pausen. Die meisten Arbeitgeber nutzen allerdings das Direktions- bzw. Weisungsrecht und bieten selbst bei kürzeren Arbeitszeiten Ruhepausen an. Das ist sinnvoll, schließlich lässt unsere Konzentration nach 90 Minuten deutlich nach. Wer jetzt ein Mini-Break einschiebt, ist danach wieder konzentrierter bei der Sache.

Was passiert, wenn Pausen am Arbeitsplatz nicht eingehalten werden?

Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen am Arbeitsplatz ist immer der Arbeitgeber, sodass dieser auch sicherstellen muss, dass die Pausen von den Mitarbeitern eingehalten werden. Die Pausenregelungen gelten übrigens auch im Homeoffice und bei Vertrauensarbeitszeit. Werden Pausen nicht eingehalten, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, was mit einer Strafe von bis 15.000 Euro geahnt werden kann.

Dies ist jedoch nur der Fall, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Ist die fehlende Pause z. B. mitverantwortlich für einen Arbeitsunfall und wurde der Mitarbeiter darum gebeten, die Pause nicht einzuhalten, müssen Arbeitgeber sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Wann handelt es sich konkret um einen Verstoß gegen die Pausenzeitenregelung?

Um einen Verstoß handelt es sich bereits, wenn die Pausen am Arbeitsplatz nicht im Voraus festgelegt sind. Zudem gilt als Verstoß, wenn:

  • keine Pause gewährt wird
  • die Pause nicht rechtzeitig gewährt wird
  • die Pause nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer gewährt wird

Das bedeutet auch, dass es Arbeitnehmern nicht gestattet ist, die Pausen nicht einzuhalten, um z. B. früher Feierabend zu machen. Die Verantwortung liegt jedoch beim Arbeitgeber, dass dieser Fall nicht eintritt. Gleichzeitig müssen Mitarbeiter Regelungen ihres Arbeitgebers, die nicht den gesetzlichen Richtlinien entsprechen, nicht befolgen.

Was können Arbeitgeber tun, wenn sich Arbeitnehmer nicht an die Pausenregelungen halten?

Hält sich ein Mitarbeiter nicht an die vorgeschriebenen Pausen am Arbeitsplatz, sollten Arbeitgeber mit einer Abmahnung reagieren. Bei wiederholten Verstößen ist sogar eine verhaltensbedingte Kündigung möglich.

Was gilt als Arbeitspause? Welche Arten von Pausen gibt es?

  • Ruhepausen sind der Klassiker: Bei sechs Stunden Arbeitszeit dauern sie mindestens 30 Minuten, ab neun Stunden 45 Minuten. Sie dienen dem Erholungsbedürfnis und können frei gestaltet werden, wenn die Betriebsvereinbarung nichts anderes vorsieht. Sie sind unbezahlt, werden von der Arbeitszeit abgezogen.
  • Lärm- und Bildschirmpausensind Kurzpausen, um die Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Sie dauern nur wenige Minuten und sollen den Kopf bzw. die Ohren frei machen. Sie werden vom Arbeitgeber bezahlt.
  • Zu Raucherpausengibt es keine gesetzliche Regelung, daher hat niemand automatisch Anspruch darauf. Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber, ob, wo, wie oft und wie lange geraucht werden darf. Raucherpausen müssen nachgeholt und an die offizielle Arbeitszeit angehängt werden.
  • Betriebspausen tauchen immer dann auf, wenn Arbeitsabläufe unfreiwillig unterbrochen werden, wie bei einem Stromausfall oder bei IT-Problemen. Sie gelten als Arbeitszeit und werden vom Unternehmen gezahlt.
  • Ruhezeitenliegen zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen und dienen zur Erholung. Dieses Fenster für Freizeit muss mindestens elf Stunden betragen. Ruhezeiten sind unbezahlt.

Pausen-Kick am Arbeitsplatz: 5 Minuten Me Time

Pause ist Erholungszeit. Das heißt: Bildschirm abschalten, E-Mails und Telefon ignorieren. Nach rund 90 Minuten Arbeit brauchen wir fünf bis zehn Minuten Pause. Nur so füllen wir unsere leeren Akkus wieder auf. Einmal Fenster öffnen, dehnen und strecken, ein paar Sätze mit dem Kollegen vom Büro gegenüber – solche Mini-Breaks tun einfach gut.

Wer eine Fitness-Uhr hat, kann sein Tagesziel anpeilen und ein paar Stockwerke nehmen. Danach ist der Kopf wieder frei für die nächsten Aufgaben. Wem es schwerfällt, sich alle 90 Minuten ans Entspannen zu erinnern, lädt sich eine App wie Time Out oder Breaktaker herunter.

Essen am Arbeitsplatz: Pause mit Lunchit

Körper und Seele tut es gut, die Pause am Arbeitsplatz draußen zu verbringen, Sonne zu tanken, sich zu bewegen, mit Kollegen übers Wochenende zu reden oder eigenen Gedanken nachzuhängen. Hauptsache: gut essen und in Ruhe genießen.

 

Ganz einfach und vom Finanzamt unterstützt geht das mit Lunchit, der digitalen Essensmarke per App. Arbeitgeber, die keine Kantine haben, können ihren Mitarbeitern damit einen Essenszuschuss in jedem Restaurant in der Umgebung bieten. Auch bei Mahlzeiten vom Lieferservice oder beim Snack aus dem Supermarkt beteiligt sich das Finanzamt. Wie das konkret funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Sachbezugswert Verpflegung.

Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Content Writer "Mitarbeiter-Benefits"

Ruth erstellt seit vielen Jahren Blogbeiträge für das SPENDIT Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Struktur, Empathie und Neugier.

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