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Steuerliche Vorteile für Mandant:innen im digitalen Zeitalter

Mandant:innen beratend zur Seite stehend

Zusatzleistungen von heute

Das deutsche Steuerrecht bietet Mandant:innen mit den Regelungen zum steuerfreien bzw. steueroptimierten Sachbezug die Möglichkeit, Mitarbeitenden ein höheres Nettogehalt auszuzahlen. Für viele Unternehmen und gerade für Sie als Steuerberater:in ist dieses Thema nicht neu. Dass die Umsetzung dieser Extras auch digital möglich ist, aber schon. Zudem schöpfen viele Mandant:innen nicht das gesamte Potenzial aus, weil sie nur einen Teil der Regelungen, wie die Bezuschussung des Mittagessens, gewähren. Fakt ist jedoch, dass der Essenszuschuss auch mit anderen Sachbezügen kombiniert werden kann. Mit der ersten digitalen Essensmarke und einer Prepaid Sachbezugskarte haben wir zwei Produkte im Portfolio, die genau das ermöglichen und den Sachbezug digitalisieren.

Lunchit

Die digitale Essensmarke, die die ganze Stadt zur Kantine macht

Zuschuss zum Mittagessen leicht gemacht: Mit Lunchit (seit 2016 digital per App möglich) können Arbeitgeber Ihren Mitarbeiter:innen bis zu 7,23 Euro Euro pro Tag steuerbegünstigt, u.U. steuerfrei bezuschussen (R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR).

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SpenditCard

Die beliebte Sachbezugskarte im firmeneignen Design

Nutzen Sie jetzt alle Steuervorteile mit einer Visa Prepaid Karte. Mit der SpenditCard bieten Sie Ihren Mandant:innen ein einfaches, smartes und digitales Werkzeug um Sachbezüge zu nutzen und gleichzeitig Steuern zu sparen.

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Mobility

Das flexibelste Mobiliäts-Budget, das Nachhaltigkeit fördert

Mit unseren smarten Mitarbeiter Benefits bieten wir unseren Kunden und Partner attraktive Werkzeuge zur Steueroptimierung und Mitarbeiterbindung. Werden Sie jetzt Partner und profitieren Sie von attraktiven Sonderkonditionen.

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Lunchit – Mittagessen bezuschussen per App

So geht Essenszuschuss heute – steuerkonform und modern

Was ist Lunchit?

Hierbei handelt es sich um den ersten digitalen Essenszuschuss in Form einer App.
Mit der digitalen Essensmarke, können Mandaten ihren Mitarbeitenden bis zu 7,23 Euro steuerfrei pro Arbeitstag für das Mittagessen erstatten. Die digitalisierte Verwaltung minimiert nicht nur den Administrationsaufwand, sondern schützt auch vor Betrugsfällen wie dem unerlaubten Ansammeln von Essensmarken.

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Verwaltung im SPENDIT Arbeitgeberportal

Einführung und digitale Verwaltung für Steuerberater:innen

Die Verwaltung läuft über das Spendit Arbeitgeberportal. Zugänge dazu werden über verschiedene Rollen geregelt.
Sie als Steuerberater:in können somit Aufgaben Ihrer Mandant:innen übernehmen, wie zum Beispiel die Durchführung der Lohnabrechnung.

  1. Registrierung:
    Mandant:in registrieren sich & haben die Möglichkeit, das Produkt schon am gleichen Tag anzubieten. Die Höhe und Häufigkeit der Erstattung im Spendit  Arbeitgeberportal ist individuell festzulegen und jederzeit anpassbar.
  2. Stichprobe:
    Einmal monatlich muss eine verpflichtende, verifizierte Stichprobe der Belege im Arbeitgeberportal durchgeführt werden, welche die Basis für ein revisionssicheres Prüfprotokoll darstellt.
  3. Erstattung:
    Die Erstattungsdatei kann im Folgemonat heruntergeladen und mit einem Klick in alle gängigen Lohnabrechnungsprogramme hochgeladen werden. Den Zugang hierfür können Mandant:innen Ihnen über die Rolle des Lohnbuchhalters freischalten.

Steuerberater:innen und Mandant:innen sind begeistert

  • Bis zu 7,23 Euro pro Arbeitstag steuerfrei erstatten
  • Lunchit funktioniert ohne Akzeptanzpartner in jeder Gastronomie, jedem Supermarkt, beim Bäcker oder Lieferdienst. Auch im Homeoffice
  • Alle Anforderungen der deutschen Finanzbehörden und der DSGVO werden erfüllt
  • Verwaltung im Spendit Arbeitgeberportal inkl. verifizierter Stichprobe und automatisch generierter Erstattungsdatei
  • Die App kann im Firmendesign des Unternehmens gestaltet werden
  • Das Produkt ist bereits ab einem Mitarbeitenden nutzbar
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Wie die Steuerfreiheit gewährleistet werden kann

Der:Die Mandant:in darf das Mittagessen seiner Mitarbeitenden bis zu 7,23 Euro pro Arbeitstag fördern. Dabei muss er diese Förderung in Höhe des Sachbezugswerts (4,13 Euro) pauschal versteuern. Die darüberhinausgehende Förderung ist bis zu einem Betrag von 3,10 Euro steuerfrei. Abhängig von der Eigenbeteiligung des Mitarbeitenden zur Mahlzeit, wird der Sachbezugswert verringert. Das heißt, sobald der Mitarbeitende einen Eigenanteil in Höhe des Sachbezugswerts leistet, ist der Zuschuss komplett steuerfrei möglich.

Wie der Essenszuschuss immer steuerfrei ist

Mandant:innen können im Spendit Portal eine feste Zuzahlung der Mitarbeitenden einstellen, um die Deckung des Sachbezugswertes zu garantieren. Alles was der Mitarbeitende darüber hinaus für das Mittagessen zahlt, kann von Mandant:innen bis zu 7,23 Euro steuerfrei ausgezahlt werden.

Rechtliche Grundlage für den digitalen Essenszuschuss

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 24. Februar 2016 verfügt, dass die Regelungen der Lohnsteuerrichtlinien zu Essenmarken (R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR) auch für den Fall anzuwenden sind, in dem vom Arbeitgeber Essenszuschüsse an Arbeitnehmer nicht mittels Essenmarken in Papierform gewährt werden, sondern sich der Arbeitgeber elektronischer Verfahren bedient.
In der Zwischenzeit wurde das Schreiben durch das vom 18. Januar 2019 ersetzt.

Lunchit für Ihre Kanzlei kostenlos testen und von Sonderkonditionen profitiern

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„Als langjähriger Partner bieten wir unseren Mandanten in diversen Beratungsgesprächen Lunchit an – mit Erfolg! Denn es begeistert unsere Mandanten aus unterschiedlichen Branchen, weil es als zeitgemäße Benefitlösung Mitarbeiter motiviert, ans Unternehmen bindet, ihre Konzentrations- und Leistungsfähigkeit erhöht und darüber hinaus noch bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben entlastet.“
Jörg Wreege ETL-Personal-Kompetenzcenter Steuerberatungsgesellschaft mbH
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„Wir freuen uns, unseren Kunden innovative und zeitgemäße Online-Lösungen wie Lunchit zur Verfügung stellen zu können. Es ist eine smarte Lösung, um die altbewährte Essensmarke ins digitale Zeitalter zu transformieren. Sowohl die Unternehmen als auch die Mitarbeiter*innen profitieren von der Flexibilität und Einfachheit einer modernen App.“

Andreas Hermanutz
Geschäftsführer, Wolters Kluwer Software und Service GmbH

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„Lunchit schmeckt unseren Mandantinnen und Mandanten. Die App macht Appetit auf die papierlose Zukunft. Gerne gewähren wir Ihnen exklusive Sonderkonditionen. Als digitalisiertes Unternehmen senken Sie den bürokratischen Aufwand, heben die Motivation der Mitarbeitenden und nutzen selbstverständlich steuerliche Vorteile.“

Steffi Köchy-Gellfart
Steuerberaterin, SKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Lektüre für Steuerberater:innen

Um noch tiefer in die Welt des digitalen Sachbezugs einzutauchen, lesen Sie unser Whitepaper „10 Dinge, die Steuerberater:innen über digitale Essensmarken wissen sollten“ und/oder das E-Book „Praxisratgeber: Mittagspause mit Bonus“.

Whitepaper

10 Dinge, die Steuerberater:innen über digitale Essensmarken wissen sollten

E-Book

Praxisratgeber: Mittagspause mit Bonus

Häufig gestellte Fragen von Steuerberater:innen

SpenditCard – Alle Sachbezüge auf einer Karte

Die smarte Alternative zu Gutscheinen – so profitieren alle

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Was ist die SpenditCard?

Es handelt sich dabei um eine Visa Prepaid Card. Die Karte ersetzt und digitalisiert die klassischen Papiergutscheine für steuerfreie bzw. steueroptimierte Sachbezüge. Unser Anspruch ist es, das Sicherheitslevel so hoch wie möglich zu halten. Deshalb arbeiten wir mit einer deutschen Partnerbank zusammen und schützen die Karten mit einer persönlichen PIN. Die Verwaltung erfolgt digital über das spendit | Portal.

Steuerberater:innen und Mandant:innen sind begeistert

  • Bis zu 780 Euro steuerfrei und 11.016 Euro pauschalversteuert pro Mitarbeitenden gewähren
  • Die SpenditCard ist deutschlandweit bei 64000+ Akzeptanzstellen einsetzbar
  • Die Beträge auf der Karte liegen sicher auf einer deutschen Partnerbank
  • Steuerliche Sicherheit in Übereinstimmung mit den Kriterien des BMF. DSGVO konforme Infrastruktur
  • Verwaltung im spendit | Portal inkl. Einsicht in die Aufladungshistorie
  • Einen Mobilitätsgutschein kann nicht jeder gebrauchen. Durch die Sachbezugskarte profitieren endlich alle vom Sachbezug 50
  • Die SpenditCard bietet für fünf Steuertöpfe den passenden Deckel
  • Das Produkt ist bereits ab einem Mitarbeitenden nutzbar
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100% Flexibilität auf einer Karte

Auf der SpenditCard vereinen wir 5 verschiedene Module zum Thema Sachbezug. So bietet die SpenditCard genau die Flexibilität die unsere Kunden und Partner wünschen. Vom Modul Sachbezug 50 (Steuerfreier Sachbezug §8 Abs. 2 S.11 EStG) bis zum Internet Zuschuss (§40 Abs. 2 S.1 Nr. 5 EStG, R 40.2 LSTR). Eine Karte – viele Möglichkeiten zur Steueroptimierung für Sie und Ihre Mandant:innen.

Steuerliche Sicherheit mit der Wunschregion

Die SpenditCard kann auf eine Wunschregion in Deutschland (auch individuell pro Mitarbeitendem) eingestellt werden. Die Region wird durch eine PLZ und angrenzende zweistellige PLZ Bezirke dynamisch definiert. Der Einkauf mit der SpenditCard ist in der gewählten Wunschregion bei allen Akzeptanzpartnern im stationären Handel möglich.

Ein Beispiel:
Sie wählen als Wunschregion die Postleitzahl-Region 37XXX Göttingen. Ihnen und Ihren Mitarbeitenden stehen somit Akzeptanzstellen in der Wunschregion und allen angrenzenden PLZ Bezirken zur Verfügung. 

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Ihre gewählte Wunschregion
Zusätzliche PLZ-Regionen

Rechtliche Grundlage für Sachbezüge

Die rechtliche Handhabe des steuerfreien Sachbezugs war lange umstritten. Am 15.03.2022 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ein neues Schreiben herausgegeben. Durch das Schreiben wird klargestellt, wie steuerfreier Sachbezug im Rahmen des geänderten § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG definiert ist.

BMF-Schreiben 15.03.2022

Die SpenditCard für Ihre Kanzlei zum Sonderpreis einführen

„Als langjähriger Partner bieten wir unseren Mandanten in diversen Beratungsgesprächen Lunchit an – mit Erfolg! Denn es begeistert unsere Mandanten aus unterschiedlichen Branchen, weil es als zeitgemäße Benefitlösung Mitarbeiter motiviert, ans Unternehmen bindet, ihre Konzentrations- und Leistungsfähigkeit erhöht und darüber hinaus noch bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben entlastet.“

Benjamin Schimmel
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, Schimmel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

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„Wir nehmen unsere Mandantinnen und Mandanten mit in die papierlose Zukunft. Die SpenditCard ist ein Meilenstein. Als digitalisiertes Unternehmen senken Arbeitgeber den bürokratischen Aufwand, heben die Motivation der Mitarbeitenden und nutzen selbstverständlich steuerliche Vorteile.“
Steffi Köchy-Gellfart Steuerberaterin, SKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Über 7.000 zufriedene Firmenkunden nutzen unsere smarten Mitarbeiter-Benefits 

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